zurück zur Übersicht Brand im Haus, Katzen mit Rauchvergiftung 17.05.2022 von Lena S. Hallo, vor ein paar Tagen hat es bei uns im Mehrfamilienhaus gebrannt. Die eine Wohnung im Erdgeschoss ist komplett ausgebrannt, was der Auslöser war, weiß man bis jetzt noch nicht. Wahrscheinlich aber ein Elektrogerät, während der Mieter nicht zu Hause war. Wir haben es leider nicht direkt geschafft, unsere Katzen einzufangen und in die Box zu setzen, weshalb wir nicht rechtzeitig aus dem Haus kamen. Als wir aus dem Haus wollten, war der Rauch im Treppenhaus bereits so stark, dass wir zurück in die Wohnung mussten. Dort und dann auch in der Wohnung waren die Katzen dem Rauch ausgesetzt. Wir sind, nachdem die Feuerwehr uns gerettet hat, direkt zur Tierklinik und haben ca 650€ zahlen müssen, um die Tiere untersuchen zu lassen. Ist es uns rechtlich möglich, dem Mieter oder Vermieter (je nach Grund des Brandes) die Rechnung für dessen Haftpflichtversicherung vorzulegen oder bleiben wir selbst auf den Kosten sitzen? Danke und liebe Grüße, Lena Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich freue mich sehr für Sie, dass Sie und die Katzen gerettet werden konnten. Ob Sie den Mieter (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) der betroffenen Wohnung im Erdgeschoss und/oder den Vermieter (bzw. dessen Wohngebäudeversicherung) in Anspruch nehmen können, hängt insbesondere vom Ergebnis der Brandermittlungen, insbesondere der konkreten Ursache und der Frage, ob ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Sobald Sie den Verursacher kennen, schreiben Sie diesen an und fordern die Zahlung des entstandenen Schadens unter Beifügung der Rechnungen innerhalb von zwei Wochen. Derjenige wird dies dann wahrscheinlich an seine Versicherung zur Regulierung weiterreichen. Sollten die Haftung abgelehnt werden, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich freue mich sehr für Sie, dass Sie und die Katzen gerettet werden konnten. Ob Sie den Mieter (bzw. dessen Haftpflichtversicherung) der betroffenen Wohnung im Erdgeschoss und/oder den Vermieter (bzw. dessen Wohngebäudeversicherung) in Anspruch nehmen können, hängt insbesondere vom Ergebnis der Brandermittlungen, insbesondere der konkreten Ursache und der Frage, ob ein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Sobald Sie den Verursacher kennen, schreiben Sie diesen an und fordern die Zahlung des entstandenen Schadens unter Beifügung der Rechnungen innerhalb von zwei Wochen. Derjenige wird dies dann wahrscheinlich an seine Versicherung zur Regulierung weiterreichen. Sollten die Haftung abgelehnt werden, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin.