zurück zur Übersicht Vermieter verlangt die Weggabe unserer 2. Katze 03.05.2010 von Alexander F. Sehr geehrte Frau Fries, vor etwa 5 Jahren habe wir uns die ausdrückliche Genehmigung zur Katzenhaltung von unserem Vermieter mündlich geben lassen und uns eine Katze angeschafft. Vor etwa 2,5 Jahren haben wir dann noch einen Kater dazu geholt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden beide ausschließlich in der Wohnung gehalten. Seit etwa Jahren lassen wir beide Katzen zum Freigang heraus, wo sie auch ihre Notdurft verrichten. Der Vermieter und auch alle Nachbarn im Haus und um das Haus herum wissen davon und haben nie ein negatives Wort darüber geäußert. Letzte Woche rief nun aber der Vermieter an und meinte, er hätte gehört, dass sich ein Anwohner darüber beschwert hätte, dass unsere Katzen immer ihre Notdurft in seinem Garten verrichten. Dies war für uns jedoch neu, da wir nahezu zu allen Nachbarn eigentlich ein gutes Verhältnis haben und diese uns gegenüber nie etwas erwähnt haben. Unser Vermieter wollte oder konnte uns aber nicht sagen, wer genau sich darüber beschwert hatte. Er meinte nur, dass wir den Freigang der zweiten Katze (um die es insbesondere geht, da sie auch etwas draufgängerischer ist und eher die Nähe zu Menschen sucht) ab sofort zu unterbinden hätten oder wegzugeben haben. Unsere erste Katze scheint wohl keine Probleme zu bereiten. Meine Frage wäre nun, ob dies der Vermieter tatsächlich jetzt noch nachträglich fordern kann? Was eben auch seltsam für uns erscheint, ist, dass uns der ominöse Nachbar nicht direkt angesprochen hat und auch nicht namentlich genannt wird. Somit wird uns auch nicht die Möglichkeit gegeben, uns mit ihm gütlich zu einigen. Gerne würden wir nämlich dann dabei helfen, das Problem durch diverse Maßnahmen auf seinem Grundstück zu entschärfen. Über einen Rat von Ihnen wären wir sehr dankbar. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihr Vermieter hat Ihnen ausdrücklich die Katzenhaltung erlaubt und seit Jahren duldet er auch den Freigang zweier Katzen. So wie ein Vermieter seine Erlaubnis zur Tierhaltung nachträglich nur bei sehr wichtigen Gründen, z.B. bei starker Lärm- oder Geruchsbelästigung der Nachbarn, zurück nehmen darf, so darf er Ihnen meines Erachtens den Freigang der Katzen ebenfalls nicht grundlos verbieten. Dass Sie bisher nichts Negatives von den Nachbarn gehört haben, ist nicht verwunderlich, zeigt es sich doch immer wieder, dass Ärger nicht offen angesprochen wird, sondern sich über andere Ventile, so z.B. über die Tierhaltung äußert. Sprechen Sie die umliegenden Nachbarn an und bieten Ihre Mithilfe an. Sollte der Vermieter sein Verbot gerichtlich gegen Sie geltend machen, muss er seine Gründe und die angeblichen Beschwerden darlegen und das Gericht prüft letztendlich, ob diese für ein Verbot tatsächlich ausreichen würde. Um aber einen Rechts-/Streit mit Ihrem Vermieter zu vermeiden, versuchen Sie in einem ruhigen Gespräch zu klären, was dahinter steckt und versuchen eine Lösung zu finden, mit denen beide Parteien leben können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihr Vermieter hat Ihnen ausdrücklich die Katzenhaltung erlaubt und seit Jahren duldet er auch den Freigang zweier Katzen. So wie ein Vermieter seine Erlaubnis zur Tierhaltung nachträglich nur bei sehr wichtigen Gründen, z.B. bei starker Lärm- oder Geruchsbelästigung der Nachbarn, zurück nehmen darf, so darf er Ihnen meines Erachtens den Freigang der Katzen ebenfalls nicht grundlos verbieten. Dass Sie bisher nichts Negatives von den Nachbarn gehört haben, ist nicht verwunderlich, zeigt es sich doch immer wieder, dass Ärger nicht offen angesprochen wird, sondern sich über andere Ventile, so z.B. über die Tierhaltung äußert. Sprechen Sie die umliegenden Nachbarn an und bieten Ihre Mithilfe an. Sollte der Vermieter sein Verbot gerichtlich gegen Sie geltend machen, muss er seine Gründe und die angeblichen Beschwerden darlegen und das Gericht prüft letztendlich, ob diese für ein Verbot tatsächlich ausreichen würde. Um aber einen Rechts-/Streit mit Ihrem Vermieter zu vermeiden, versuchen Sie in einem ruhigen Gespräch zu klären, was dahinter steckt und versuchen eine Lösung zu finden, mit denen beide Parteien leben können.