zurück zur Übersicht Zählen Frettchen zu Kleintieren? 05.05.2010 von Sandra W. Hallo Frau Fries, ich spiele mit dem Gedanken, mir 2 Frettchen zuzulegen. Nun steht in ca. einem Jahr ein Umzug in eine Mietwohnung an. Sind Frettchen bei der Vertragsunterscheibung anzugeben oder fallen sie unter Kleintiere, die kein Vermieter verbieten kann? Ich möchte ungern mit den Frettchen "rausrücken" wenn ich es nicht zwingend muss, da ich bereits einen Hund besitze und es auf Grund des Hundes schon sehr schwer, ist eine gute Wohnung zu finden. Ich fürchte, dass weitere zustimmungspflichtige Tiere meine Chance auf eine passende Wohnung mindern. Sollten Frettchen also explizit angegeben und vom Vermieter erlaubt werden oder dürfen sie überhaupt nicht verboten werden, weil sie unter Kleintiere fallen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei der beabsichtigten Frettchenhaltung sollte der Vermieter vorab darüber informiert werden und es sollte eine schriftliche Erlaubnis zur Frettchenhaltung im Mietvertrag festgehalten werden. Da von Frettchen ein erheblicher Gestank ausgehen kann, aufgrund dessen Nachbarn die Miete durchschnittlich um 30 % mindern könnten, sind diese Tiere zustimmungspflichtig.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei der beabsichtigten Frettchenhaltung sollte der Vermieter vorab darüber informiert werden und es sollte eine schriftliche Erlaubnis zur Frettchenhaltung im Mietvertrag festgehalten werden. Da von Frettchen ein erheblicher Gestank ausgehen kann, aufgrund dessen Nachbarn die Miete durchschnittlich um 30 % mindern könnten, sind diese Tiere zustimmungspflichtig.