zurück zur Übersicht Katze nach dem Vku ohne unsere Zustimmung behandelt 27.07.2022 von Anastasia F. Hallo, wir sind am verzweifeln. Unsere Katze hatte wohl am 23.07. einen Unfall,wurde wohl von einem Auto angefahren,was genau passiert ist und warum die Katze danach 100km weiter in eine tierärztliche Hochschule gebracht worden ist,bleibt uns ein Rätsel.Angeblich handelte es sich um einen Notfall,was ich absolut nicht nachvollziehen kann,weil die Katze ist gesund ,hat lediglich paar Kratzer im Gesicht. Wir haben sie auch an dem gleichen Tag an dem sie in die tierärztliche Hochschule kam abgeholt inkl. einer saftigen Rechnung von 700€. Diese Rechnung können wir beim besten Willen nicht bezahlen und auch nicht nachvollziehen. Unsere Katze wurde ohne unsere Zustimmung behandelt, geröntgt,Infusion und Venenkatheter bekommen. Unserer Meinung nach wollte die Klinik nur Geld machen ,weil wie ich schon geschrieben habe,der Katze geht's gut und Medikamente die sie bekommen hat haben wir ihrau h nicht verabreicht.ich meine wofür braucht eine Katze die vom Auto angefahren ist Antibiotika? Was können wir tun? Gibt es eine Möglichkeit die Rechnung zu minimieren? Vielen Dank für ihre Antwort Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrer Katze geht es wieder gut. Zunächst grundsätzliches vorweg. Obwohl Sie den Dienstvertrag mit dem Tierarzt nicht direkt abgeschlossen haben, sind Sie als Tierhalterin gemäß §§ 1, 2 TierSchG verpflichtet, das Leben und Wohlbefinden Ihres Tieres zu schützen. Dies umfaßt auch die notwendige medizinische Versorgung. Selbst wenn Sie die tierärztliche Versorgung also abgelehnt hätten, ändert dies nichts an dieser gesetzlichen Verpflichtung und der daraus resultierenden Pflicht die Rechnung des Tierarztes zu bezahlen. Auch, dass Sie die Tierklinik nicht selbst beauftragt haben ändert daran nichts. Der Betrag von 700 Euro und die Tatsache, dass die Katze 100 km entfernt, versorgt wurde ist tatsächlich merkwürdig. Anhand der Rechnung und den dort aufgeführten Posten wäre zu prüfen, ob Sie tatsächlich die gesamte Rechnung zahlen müssen, da über die Verpflichtung aus §§ 1,2 TierSchG nur folgt, dass Sie die notwendige Behandlung bezahlen müssen. Ob es dem Tierarzt, unter den gegebenen Umständen, möglich war, zunächst nur die erste Notfallversorgung durchzuführen und Sie dann anzurufen, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen, müsste in einem Streitfall letztlich ein Sachverständiger beurteilen, da hierfür und auch für die Frage welche Behandlungen/Medikamente waren lebensnotwendig und was hätte warten können, medizinisches Fachwissen notwendig ist. Fordern Sie die Tierklinik auf Ihnen sofern nicht vorhanden eine detaillierte Rechnung auszustellen und Ihnen alle weitern Unterlagen (Laborberichte, Röntgenbilder, etc.) in Kopie auszuhändigen um diese prüfen zu lassen. Versuchen Sie dann mit dem Tierarzt einen Termin vereinbaren und versuchen eine gütliche Lösung zu finden. Nehmen Sie zu dem Gespräch am Besten einen unbeteiligten Zeugen mit und fixieren die Lösung möglichst schriftlich, damit beide Seiten Klarheit haben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe, Ihrer Katze geht es wieder gut. Zunächst grundsätzliches vorweg. Obwohl Sie den Dienstvertrag mit dem Tierarzt nicht direkt abgeschlossen haben, sind Sie als Tierhalterin gemäß §§ 1, 2 TierSchG verpflichtet, das Leben und Wohlbefinden Ihres Tieres zu schützen. Dies umfaßt auch die notwendige medizinische Versorgung. Selbst wenn Sie die tierärztliche Versorgung also abgelehnt hätten, ändert dies nichts an dieser gesetzlichen Verpflichtung und der daraus resultierenden Pflicht die Rechnung des Tierarztes zu bezahlen. Auch, dass Sie die Tierklinik nicht selbst beauftragt haben ändert daran nichts. Der Betrag von 700 Euro und die Tatsache, dass die Katze 100 km entfernt, versorgt wurde ist tatsächlich merkwürdig. Anhand der Rechnung und den dort aufgeführten Posten wäre zu prüfen, ob Sie tatsächlich die gesamte Rechnung zahlen müssen, da über die Verpflichtung aus §§ 1,2 TierSchG nur folgt, dass Sie die notwendige Behandlung bezahlen müssen. Ob es dem Tierarzt, unter den gegebenen Umständen, möglich war, zunächst nur die erste Notfallversorgung durchzuführen und Sie dann anzurufen, um mit Ihnen das weitere Vorgehen zu besprechen, müsste in einem Streitfall letztlich ein Sachverständiger beurteilen, da hierfür und auch für die Frage welche Behandlungen/Medikamente waren lebensnotwendig und was hätte warten können, medizinisches Fachwissen notwendig ist. Fordern Sie die Tierklinik auf Ihnen sofern nicht vorhanden eine detaillierte Rechnung auszustellen und Ihnen alle weitern Unterlagen (Laborberichte, Röntgenbilder, etc.) in Kopie auszuhändigen um diese prüfen zu lassen. Versuchen Sie dann mit dem Tierarzt einen Termin vereinbaren und versuchen eine gütliche Lösung zu finden. Nehmen Sie zu dem Gespräch am Besten einen unbeteiligten Zeugen mit und fixieren die Lösung möglichst schriftlich, damit beide Seiten Klarheit haben.