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Klage wegen Abschaffung meiner Katze

von Dominique D.

Guten Tag, Meine Katze ist von klein an eine Freigängerin. Als ich Anfang 2021 wegen Eigenbedarf ausziehen musste, habe ich explizit nach einer Wohnung gesucht, wo sie geschützt raus gehen kann. Ich hatte Glück und habe sehr schnell eine EG-Wohnung mit großem geschlossenen Gemeinschaftsgarten gefunden. Der Marklerin, die mir die Wohnung vermittelt hat, habe ich deutlich kommuniziert, dass meine Katze Freigängerin ist. Die Haltung einer Katze wurde im Mietvertrag vereinbart. 4 Wochen nach meinem Einzug bekam ich von der Hausverwaltung ein Schreiben. Mir wurde mitgeteilt, dass einige Bewohner, sich von meiner freilaufenden Katze gestört fühlen. (In der Zwischenzeit ist es jedoch klar, dass es sich nur um eine Person handelt, die Eigentümerin ist und ebenfalls in der Anlage wohnt.) Ich habe das Gespräch gesucht, leider ohne Erfolg. Mir wurde nur schriftlich mitgeteilt, ich hätte mich an die Hausordnung zu Halten (Haustiere dürfen in der Anlage nicht frei herum laufen) Anfangs habe ich es nicht eingesehen, denn von dieser Hausordnung hörte ich zum ersten Mal und habe meine Katze trotzdem in den Garten rausgelassen. In der Zwischenzeit haben sich 2 weitere Nachbarinnen Katzen angeschafft, die ebenfalls im Garten frei laufen. Die Lage spitze sich noch mehr zu, als die Eigentümerin mitbekam, dass es jetzt noch mehr Katzen gibt. Wir bekamen regelmäßig Beschwerdebriefe der Hausverwaltung. Als es nicht aufhörte und sogar mit dem Widerruf der Genehmigung der Katzenhaltung und mit einer fristlosen Kündigung gedroht wurde, habe ich meine Katze notgedrungen nur noch in der Umgebung und nicht mehr in den Garten rausgelassen. Trotzdem geht es so weiter. Sowohl die beiden Nachbarinnen als auch ich bekamen Abmahnungen, wurden aufgefordert die Katzen "zu entfernen" (Widerruf der Genehmigung der Katzenhaltung) und haben jetzt alle 3 eine Klage wegen Abschaffung der Katzen erhalten. Ich habe mich schon an eine Anwältin für Mietrecht gewendet, die mich vor Gericht verteidigen wird. Meine Frage: gibt es aus Tierschutzrechtlichen Sicht Argumente gegen ein Verbot des Freiganges bzw. gegen die Abschaffung der Katze?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider gibt es kein Gesetz oder Verordnung, die dem Halter einer Katze ein Recht auf Haltung mit Freigang gewährt. Anderseits gibt es aber auch kein gesetzliches Verbot Katzen als Freigänger zu halten.
 
Daher können Sie nur versuchen, die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen aus den § 1, 2 Tierschutzgesetz, wonach Sie zu einer artgerechte Haltung, zu der eben auch der Freigang einer Katze gezählt werden kann, gesetzlich verpflichtet sind, anzuführen. Zu überlegen ist auch, ob Sie eine Katzenpsychologin einschalten um von ihr beurteilen zu lassen, ob diese als reine Wohnungskatze gehalten werden kann bzw. ob/dass dies der Katze unnötige Leiden verursacht und dies in den Prozess miteinbringen.
 

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