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Rückgabe eines Tieres aus einem Tierschutzverein

von Daniel H.

Hätte da eine Frage. Wir müssen leider unseren Hund abgeben da wir mit ihm nicht mehr klar kommen. Wir waren bei unzähligen Hundeschulen und sein Verhalten hat sich nicht mehr gebessert. Es hat sich so verschlechtert, dass er aggressiv zu anderen Hunden, Menschen, Autos jagd und bei einer Zurechtweisung mich und andere ernsthaft verletzt. Wir haben dem TSV darüber informiert, dass wir ihn abgeben wollen. Die Pflegestelle bei der wir ihn geholt hatten, will sich um eine schnelle Lösung kümmern aber meint, dass sie keine Kapazitäten mehr an Pflegestellen haben die ihn aufnehmen können. Bei verschiedenen Tierheimen waren wir die ihn aber nicht aufnehmen können, da der Hund nicht von ihrem TSV kommt. Selbst vermitteln darf ich ihn nicht. Das steht so im Vertrag. Die einzige Möglichkeit ist den Hund zurück zu einer Pflegestelle des TSVs zu bringen aber von den ihrer Seite kommt wenig (keine Werbung auf Website, Social Media Gruppen, melden sich einfach nicht). Im Vertrag steht unter Abgabe des Tieres: Falls das Tier aus triftigem Grund nicht mehr gehalten werden kann, verpflichtet sich der Empfänger den TSV über das Abgebevorhaben zu informieren. Der TSV sichert zu, das Tier zurück zu nehmen, sobald hierfür eine geeignete Pflegestelle frei ist oder eine neue geeignete Endstelle gefunden ist. Natürlich bemüht sich der TSV um eine schnelle Lösung für das Tier. Weiter heißt es: Ist keine geeignete Pflegestelle frei, verbleibt das Tier solange in der Obhut des Empfängers entweder bis eine Pflegestelle frei bzw. das Tier neu vermittelt ist. Im Falle, dass das Tier den Haushalt des Empfängers sofort verlassen muss, verpflichtet sich der Empfänger für etwaige Unterbringungskosten ein einer Tierpension täglich aufzukommen, bis ein passender Platz gefunden wird. Eine Tierpension will ihn wegen seines Verhaltens aber nicht aufnehmen. Bei einem Tierheim aus einem anderen TSV haben wir gesagt bekommen, dass sie immer Plätze frei halten für Rückläufer aber nur die auch aus ihrem Tierheim kommen. Meine Frage wäre jetzt hat der TSV dafür zu sorgen, dass immer Plätze frei sind für Rückläufer von ihnen? Wie lange muss man warten bis ein Tier von einer Pflegestelle aufgenommen wird? Vielen Dank im voraus für die Hilfe

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst grundsätzliches zu geschlossenen Verträgen vorweg. Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht).
Es stand daher sowohl dem Tierschutzverein frei, ob er mit Ihnen einen Tierschutzvertrag zu seinen Bedingungen abschließen möchte, so wie es ebenso Ihnen frei stand, den Tierschutzvertrag mit dieser Klausel abzuschließen oder eben nicht, wenn Ihnen der Inhalt des Vertrages nicht zusagt oder wenn der Tierschutzverein nicht bereit war, die von Ihnen beanstandeten Vertragsklauseln zu streichen oder umzuformulieren.
 
Haben beide Parteien freiwillig den Vertrag abgeschlossen, dann gilt für abgeschlossene Verträge dann der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“).
Daher haben Sie sich als neuer Hundehalter grundsätzlich an den mit dem Tierheim geschlossenen Vertrag zu halten. Allerdings gilt dies nur mit der Einschränkung, dass man sich nicht an unwirksame Klauseln halten muss, selbst man sie unterschrieben hat.
 
In Ihrem Fall halte ich halte genau aufgrund der von Ihnen geschilderten negativen Konsequenzen und Unwägbarkeiten diese Klausel für unwirksam, da sie allein zu Ihren Lasten und nur zugunsten des Vereins formuliert ist, der sich wahrscheinlich auch noch das Eigentum an dem Hund vorbehalten hat?
 
Um zu prüfen, ob Sie entweder die Einhaltung des Vertrages und die sofortige Rücknahme des Hundes durch den Verein durchsetzen müssen/können oder ob Sie den Hund selbst vermitteln dürfen, muss der gesamte Vertragstextes auf dessen (Un)wirksamkeit und vorhandenen Vertragsstrafen o.ä. geprüft werden. Wichtig ist auch Ihrer bisherigen Korrespondenz mit dem Verein einzusehen, z.B. im Hinblick darauf, ob Sie alles vertraglich Erforderliche getan haben und aus den Antworten des Vereins eine endgültige Weigerung den Hund zurückzunehmen zu entnehmen ist. Hierfür kommt es jedoch auf den Wortlaut im Gesamtzusammenhang an. 
 
Sollte der Verein nicht zwischenzeitlich den Hund zurückgenommen haben oder eine andere Lösung gefunden worden sein, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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