zurück zur Übersicht Meine vermisste Katze hält eine ältere Dame vermutlich in ihrer Wohnung 28.09.2022 von Nadine S. Meine Katze Coco ist am 04.09.22 aus dem Fenster geklettert, abends um 22 Uhr und in der Dunkelheit verschwunden. Eine Woche später habe ich von Tasso einen Anruf bekommen das Coco von einer älteren Dame gefüttert wird. Ich habe mich sofort mit der Dame in Verbindung gesetzt und bin am gleichen Tag noch da gewesen mit einer Lebendfalle. Sie beschrieb mir meine Wohnung auch komplett richtig vom Verhalten, aber sie hat meine Katze so beschrieben als würde sie die Katze schon in der Wohnung halten. Ihrer Tochter meinte auch zu mir, dass sie zu ihrer Mutter gesagt hat, dass sie die katze behalten soll. Ich habe leider keine Beweise habe 2 mal Rücksprache mit tasso gehalten und sie sagten auch, dass es so klingt als wäre mein Tier schon in der Wohnung. Der tierschutz kann mir leider nicht helfen und die Polizei nimmt eine anzeige auf Vermutung nicht auf. Ich möchte sicher gehen, dass mein Tier NICHT in dieser wohnung ist und weiß mir keinen Rat mehr, vielleicht können sie sich telefonisch mit mir in Verbindung setzen und mir da weiter helfen. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Ratlosigkeit und die Sorge um Ihre Katze. Sie haben sich schon an die verschiedenen Stellen gewandt, so an die Polizei. Leider scheinen Sie dort „abgewimmelt“ worden sein. Sollte die Dame Ihre Katze nämlich tatsächlich bei sich haben und sie auch für sich behalten wollen, obwohl es sich um fremdes Eigentum handelt, so steht hier eine strafbare Fundunterschlagung im Raum, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Zu überlegen ist daher, ob Sie eine schriftliche Strafanzeige sowie einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen sollten. Wichtig ist aber die konkrete Formulierung, da Sie tatsächlich nur vermuten, dass die Katze dort ist und daher nicht behaupten sollten, DASS sie ihre Katze unterschlägt, sondern die vorhandenen Indizien benennen, damit die Staatsanwaltschaft prüfen kann, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Um zu bewerten, ob dies sinnvoll ist oder ob vorher noch andere Schritte möglich sind, z.B. ob Sie einen Auskunftsanspruch haben, müssten allerdings die Einzelheiten bekannt sein, insbesondere was genau Sie mit älteren Dame und auch mit deren Tochter besprochen haben, ob es Zeugen dafür gibt und wie die Tochter zu dem „Rat“ an ihre Mutter kommt „einfach“ eine fremde Katze einzubehalten. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um das sinnvolle weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Ratlosigkeit und die Sorge um Ihre Katze. Sie haben sich schon an die verschiedenen Stellen gewandt, so an die Polizei. Leider scheinen Sie dort „abgewimmelt“ worden sein. Sollte die Dame Ihre Katze nämlich tatsächlich bei sich haben und sie auch für sich behalten wollen, obwohl es sich um fremdes Eigentum handelt, so steht hier eine strafbare Fundunterschlagung im Raum, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. Zu überlegen ist daher, ob Sie eine schriftliche Strafanzeige sowie einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen sollten. Wichtig ist aber die konkrete Formulierung, da Sie tatsächlich nur vermuten, dass die Katze dort ist und daher nicht behaupten sollten, DASS sie ihre Katze unterschlägt, sondern die vorhandenen Indizien benennen, damit die Staatsanwaltschaft prüfen kann, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. Um zu bewerten, ob dies sinnvoll ist oder ob vorher noch andere Schritte möglich sind, z.B. ob Sie einen Auskunftsanspruch haben, müssten allerdings die Einzelheiten bekannt sein, insbesondere was genau Sie mit älteren Dame und auch mit deren Tochter besprochen haben, ob es Zeugen dafür gibt und wie die Tochter zu dem „Rat“ an ihre Mutter kommt „einfach“ eine fremde Katze einzubehalten. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um das sinnvolle weitere Vorgehen und die Erfolgsaussichten prüfen zu lassen.