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Jagdhund beisst Kater

von Cerstin C.

Der Jagdhund (Deutscher Drahthaar) meines Nachbarn hat unseren Kater gebissen. Doch von Anfang: Unser Kater Nacho wurde von dem Hund unseres Nachbarn in unseren, komplett eingezäunten Garten gejagt und gebissen und dabei sehr schwer verletzt. Der Nachbar behauptet das der Kater zuvor auf seinem Grundstück gewesen wäre und der Hund ihn nur weggejagt hätte. Wo der Kater sich vor dem Angriff befand kann ich nicht sagen. Ich weiß nur das der Hund ihn über die Straße jagte, Nacho auf unser Grundstück sprang und der Hund ebenfalls über den 1,30 hohen Zaun. Ihn dann packte und in die Luft warf. Dabei wurde Nacho schwer verletzt. Gebrochenes Bein und Bauchdeckenriss mit Darmvorfall. Zu diesem Zeitpunkt war er 9 Monate alt. Er musste notoperiert werden, was letztendlich ca. 2000 € kostet. Die Versicherung des Halters, dessen Grundstück nicht gesichert ist durch einen Zaun ,hat uns 50 % der Summe bewilligt da die Katze ja selbst schuld wäre wenn sie auf andern Grundstücken herumlaufen würde. Doch leider ist es nicht der erste Vorfall mit diesem Hund und anderen Katzen, die auch tödlich endeten. Nun meine Frage. Ist das gerechtfertigt?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es tut mir leid, dass Sie Ihre Katze durch so einen tragischen Fall verloren haben.
 
Grundsätzlich schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 833 BGB vor, dass ein Hundehalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Hund verursacht, ob dies auf dem eigenen Grundstück oder außerhalb hiervon passiert ist, ist für diesen Grundsatz nicht wichtig. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Hundehalter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss.
 
Diesen Rechtsgrundsatz greift hier die Versicherung auf. Hier ist daher zu prüfen, ob sich die so genannte Tiergefahr Ihrer Katze, die wahrscheinlich als Freigängerin von Ihnen unbeaufsichtigt, in das Revier des Hundes eingedrungen ist, verwirklich hat und ob bzw. in welcher Höhe diese Tiergefahr von Ihrem Schadensersatzanspruch abgezogen werden müsste.
 
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern müsste anhand der Einzelheiten bewertet werden, wichtig hierfür ist, dass es nicht der erste Vorfall war und der Hund bereits zuvor Katzen getötet hat, der Hundehalter also um die Gefährlichkeit des Hundes weiß, weitere Vorfälle aber nicht verhindert. Des Weiteren wäre wichtig zu wissen, ob die anderen Vorfälle bereits bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden und der Hund als gefährlich im Sinne von § 2 HuV BW eingestuft wurde oder Auflagen erteilt wurden, wie z.B. eine ausbruchsichere Unterbringung. Dies könnte bei der Behörde in Erfahrung gebracht werden, zudem ist zu überlegen, ob Sie den Beißvorfalls dort anzeigen.
 
Fordern Sie die Versicherung auf, auch den restlichen Betrag zu bezahlen und wenden sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, falls die Versicherung sich weigert. 

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