zurück zur Übersicht Hundehaltung 15.10.2022 von Birgit S. Sehr geehrte Frau Fries, Ich habe eine Frage bzg Hundehaltung. Wieviele Hunde darf ich in meinem eigenen Haus mit Garten halten? Gibt es eine Vorgabe? mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es kein Gesetz gibt, dass eine konkrete Zahl an Hunden vorgibt, auch nicht die Tierschutz-Hundeverordnung, die die Mindestanforderungen an die artgerechte Hundehaltung enthält, kommt es auf die Umstände Ihres Einzelfalles an. Dafür ist Ihre Frage leider sehr kurz gehalten, zudem nehme ich an, dass es wahrscheinlich einen aktuellen Anlaß/Streit wegen der Anzahl Ihrer Hunde gibt. Um Ihre Frage beantworten zu können müssten die Einzelheiten und Hintergründe bekannt sein, da verschiedene Rechtsgebiete betroffen sein könnten. Geht es z.B. um einen Streit mit dem Veterinäramt, weil Sie zu viele Hunde halten, oder um einem Streit mit dem Ordnungsamt oder dem Bauamt wegen der Anzahl Ihrer Hunde oder um einen Streit mit Ihrem Nachbarn, der sich über die Anzahl oder eine möglicherweise vorliegenden Lärmbelästigung durch Hundegebell, o.ä.? Je nach Sachverhalt sind verschiedene Gesetze und vorhandene Urteile zu prüfen um Ihre Frage zu beantworten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da es kein Gesetz gibt, dass eine konkrete Zahl an Hunden vorgibt, auch nicht die Tierschutz-Hundeverordnung, die die Mindestanforderungen an die artgerechte Hundehaltung enthält, kommt es auf die Umstände Ihres Einzelfalles an. Dafür ist Ihre Frage leider sehr kurz gehalten, zudem nehme ich an, dass es wahrscheinlich einen aktuellen Anlaß/Streit wegen der Anzahl Ihrer Hunde gibt. Um Ihre Frage beantworten zu können müssten die Einzelheiten und Hintergründe bekannt sein, da verschiedene Rechtsgebiete betroffen sein könnten. Geht es z.B. um einen Streit mit dem Veterinäramt, weil Sie zu viele Hunde halten, oder um einem Streit mit dem Ordnungsamt oder dem Bauamt wegen der Anzahl Ihrer Hunde oder um einen Streit mit Ihrem Nachbarn, der sich über die Anzahl oder eine möglicherweise vorliegenden Lärmbelästigung durch Hundegebell, o.ä.? Je nach Sachverhalt sind verschiedene Gesetze und vorhandene Urteile zu prüfen um Ihre Frage zu beantworten.