zurück zur Übersicht Tierarztrechnung 21.10.2022 von Corinna S. Guten Tag, ich habe die Dienste eines mobilen Tierarztes für eine Augenuntersuchung in Anspruch genommen. Nun habe ich eine Rechnung erhalten, ich soll zusätzlich zur Augenuntersuchung für eine allgemeine Untersuchung bezahlen. Diese hatte ich nicht gebucht noch wurde mir mitgeteilt dass eine zusätzliche kostenpflichtige Untersuchung vorgenommen wird. Ich habe telefonische Rücksprache mit dem Tierarzt gehalten und dort wurde mir mitgeteilt dass so eine Untersuchung aus dem anschauen der Schleimhäute, Zähne und des Mundes besteht. Dies wurde allerdings nicht durchgeführt, die Katze wurde abgehört und einmal mit dem Auge ins Ohr geschaut. Die Tierarztpraxis weigert sich diesen Posten der Rechnung zu streichen. Wie kann ich denn nun vorgehen? Liebe Grüße :) Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die allgemeine Untersuchung einer Katze ist im Gebührenverzeichnis der GOT Nr. 20 geregelt und kann zwischen 8,98 € bis 26,94 € + MWSt kosten. In der GOT ist nicht aufgeführt, welche konkreten Handlungen des Tierarztes hierunter fallen, das Abhören der Katze und der Blick in die Ohren, stellen diese allgemeine Untersuchung dar. Das Abhören der Katze könnte sogar nicht nur als allgemeine, sondern eingehende Untersuchung einzelner Organe berechnet werden. Ich verstehe zwar, dass Sie über den Posten überrascht sind, dennoch hat diese Untersuchung stattgefunden. Zu überlegen wäre zwar, ob der fehlende ausdrückliche „Auftrag“ zu dieser Untersuchung gegen eine Abrechnung spricht, hierfür müsste jedoch z.B. medizinisch beantwortet werden, ob eine solche allgemeine Untersuchung vor der eigentlich gewünschte Augenuntersuchung nicht notwendig oder sinnlos war. Ob der Tierarzt diese allgemeine Untersuchung für notwendig halten durfte, hängt auch davon ab, welche Symptome Sie ihm über die Katze geschildert haben. Wenn also der abgerechnete Betrag mit den oben genannten Eurobeträgen übereinstimmt, werden Sie die Untersuchung wahrscheinlich zahlen müssen, sofern Sie mit den Tierarzt nicht doch noch eine gütliche Lösung finden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die allgemeine Untersuchung einer Katze ist im Gebührenverzeichnis der GOT Nr. 20 geregelt und kann zwischen 8,98 € bis 26,94 € + MWSt kosten. In der GOT ist nicht aufgeführt, welche konkreten Handlungen des Tierarztes hierunter fallen, das Abhören der Katze und der Blick in die Ohren, stellen diese allgemeine Untersuchung dar. Das Abhören der Katze könnte sogar nicht nur als allgemeine, sondern eingehende Untersuchung einzelner Organe berechnet werden. Ich verstehe zwar, dass Sie über den Posten überrascht sind, dennoch hat diese Untersuchung stattgefunden. Zu überlegen wäre zwar, ob der fehlende ausdrückliche „Auftrag“ zu dieser Untersuchung gegen eine Abrechnung spricht, hierfür müsste jedoch z.B. medizinisch beantwortet werden, ob eine solche allgemeine Untersuchung vor der eigentlich gewünschte Augenuntersuchung nicht notwendig oder sinnlos war. Ob der Tierarzt diese allgemeine Untersuchung für notwendig halten durfte, hängt auch davon ab, welche Symptome Sie ihm über die Katze geschildert haben. Wenn also der abgerechnete Betrag mit den oben genannten Eurobeträgen übereinstimmt, werden Sie die Untersuchung wahrscheinlich zahlen müssen, sofern Sie mit den Tierarzt nicht doch noch eine gütliche Lösung finden.