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Katze wurde geklaut . Tierheim möchte jetzt Geld haben

von Janina D.

Hallo Mein Kater wurde mir letzten Sommer geklaut. Und kam dieses Jahr ca August von der Familie, die ihn geklaut hat von amtswegen aus ins Tierheim. Den Kater habe ich kastrieren und tattowieren gelassen . Das Tierheim hat bei Ankunft über die Tattowierung geschaut, ob er registriert war. Er war nicht registriert. Die haben ihn gechipt und geimpft und dann weiter vermittelt. Der Kater wurde wahrscheinlich dann nochmal aus der Familie entwendet und wurde polizeilich aufgefunden. Die fragten beim Tierarzt nach und der bestätigte jetzt, dass der Kater mir gehört. Das Tierheim möchte jetzt allerdings die Kosten für Untersuchungen und Pflege von mir wieder haben (was ich ja verstehen kann) die meinten, es wäre bei Abholung des Tieres in bar fällig. Jetzt meine Frage: Wie verhält es sich? Ich kann doch nix für, dass das Tier von amtswegen zu denen kam, da ich es ja nicht angeordnet habe und nix für kann, dass die den aus der familie geholt haben. Muss ich wirklich ganz alleine für die Kosten aufkommen die dadurch entstanden sind? Da die ihn ja weiter vermittelt haben wurde sicherlich von den neuen Halter eine Schutzgebühr fällig die ja auch Teil dieser Kosten abdeckt . Eine Antwort wäre toll Dankeschön 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Weil hier mehrere Personen involviert sind und das Einschreiten einer Behörde stattgefunden hat, ist es schwierig ohne die gesamten Umstände zu kennen, die Rechtslage zu bewerten.
 
Um den Kater nicht länger im Tierheim belassen zu müssen und weiterhin jeden Tag neue Kosten zu produzieren, ist zu überlegen, ob Sie den geforderten Betrag zunächst unter Vorbehalt einer Prüfung und Rückforderung bezahlen, weil ich annehme, dass das Tierheim ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht und ohne eine Zahlung keine Herausgabe stattfinden wird. Lassen Sie sich eine ausführliche Rechnung bzw. Aufstellung der entstandenen Kosten des Tierheims übergeben aus denen sich der geforderte Betrag zusammensetzt. Diese sollte dann unter verschiedenen Gesichtspunkten geprüft werden, sind die aufgeführten Posten überhaupt entstanden, kann die eingenommene Schutzgebühr angerechnet werden, ist der Betrag richtig errechnet, ist für den Zeitraum, den der Kater aufgrund der amtlichen Verfügung dort in Gewahrsam war von der Familie zu zahlen, denen er weggenommen wurde, oder müssen Sie den Betrag bezahlen und haben einen Rückzahlungsanspruch gegen die Familie, etc. Wenden Sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.
 

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