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Tierhalterhaftpflicht

von Björn K.

Hallo Frau Fries! Ich verbringe den Winter derzeit mit meinen beiden Mischlingshündinnen in Andalusien. Die beiden haben im Pinienwald mit einem kleinen Kätzchen „gespielt“ und es dabei verletzt. Das Kätzchen blieb für drei Nächte in einer Tierklinik hier, wo ich es nach dem Ereignis selbst hingebracht hatte. Wie das hier unten in Spanien (leider) so ist, ist dem Nachbarn, dem das Kätzchen anscheinend gehört, völlig egal. Er wollte lediglich wissen, ob sie noch lebt oder nicht. Wie dem auch sei, das Kätzchen lebt noch und erholt sich jetzt bei mir Zuhause, das ist das aller Wichtigste!! Natürlich sind nicht unerhebliche Kosten für die Behandlung entstanden und da kommt vermutlich auch noch ein wenig dazu. Meine Frage: kam ich die Kosten über meine Hundehalterhaftpflichtversicherung erstattet bekommen und wie gehe ich da am besten vor? Den Nachbarn würde ich dabei gerne außen vor lassen, wenn das möglich ist. Mit bestem Dank im Voraus und sonnigen Grüßen aus Andalusien,

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst müssen Sie in das Kleingedruckte Ihrer Hundehalter-Haftpflichtversicherung gucken und prüfen, ob im Ausland verursachten Schäden überhaupt mitversichert sind und ob es eine zeitliche Grenze gibt.
 
Sofern dieser Vorfall abgedeckt ist, könnte es schwierig werden, die Ihnen entstandenen Kosten von der Versicherung erstatte zu bekommen, weil fraglich ist, ob der § 833 Satz 1 in Verbindung mit § 90 a BGB, der folgendes besagt, überhaupt vorliegt:
 
„Wird durch ein Tier (...) eine Sache (oder ein Tier) beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
 
Der Verletzte bzw. der Geschädigte ist Ihr Nachbar als Eigentümer des Kätzchens. Da er aber keinerlei Kosten für die Verletzungen seiner Katze durch Ihre Hunde ausgeben musste, ist bei ihm (noch) gar kein finanzieller Schaden entstanden, der ersetzt werden muss. Hinzu könnte der Umstand kommen, dass Sie den Vorfall offensichtlich noch nicht der Versicherung gemeldet und die Zahlungen selbst vorgenommen haben. Ob die Versicherung sich hierauf berufen und eine Haftung ablehnen dürfte hängt von der jeweiligen Versicherung und den Einzelheiten ab.
 
Da es hier auch um taktische Fragen geht, sollten diese mit einem Anwalt oder Anwältin für Tierrecht in einer vertraulichen Beratung besprochen werden.
 
 

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