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Übernahme einer Katze

von Stella S.

Guten Tag, ich habe aktuell ein Problem mit einer Katze, die ich seit 3 Jahren betreue. Der Besitzer hatte die Katze für 3 MONATE mir und meiner Mutter als „Pflegekatze“ Übergeben, mit sämtlichen Katzenzubehör. Nun war ich mit der Katze beim Tierarzt, da es nicht meine Katze ist und ich selber noch in der Ausbildung bin und nicht genug Geld verdiene, wollten wir das Geld beim eigentlichen Besitzer zurückholen. Nun aber möchte er nicht zahlen und möchte ihn ins Tierheim bringen, was wir allerdings nicht wollen. Meine Frage ist, könnte ich die Katze einfach behalten oder müsste ich einen Vertrag mit ihm machen, damit die Katze bei mir bleiben kann oder kann er nach 3 Jahren Desinteresse noch darüber entscheiden? Ich bedanke mich ! Mit freundlichen Grüßen, Stella S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Ursprünglich war er Eigentümer der Katze und hat mit Ihnen und Ihrer Mutter einen Verwahrungsvertrag für drei Monate geschlossen. Damit ist er Eigentümer geblieben und Sie haben die Katze in Besitz genommen. Um nun zu prüfen, ob sich hieran etwas geändert hat, sprich ob Sie und Ihre Mutter Eigentümerinnen geworden sind, müsste bekannt sein, was nach diesen drei Monaten passiert ist, ob es Korrespondenz zwischen Ihnen und dem Herrn gab und ob Sie ihn mal zur Rücknahme der Katze aufgefordert haben oder ob sich aus WhatsApp Verläufen oder ähnliches eine Übereignung an Sie ergibt. Hierfür würde zwar der lange Zeitablauf sprechen. Dass Sie jedoch nach wie vor davon ausgegangen sind, dass es sich noch um seine Katze handelt und Sie von ihm nun die Tierarztarztkosten erstattet verlangt haben, spricht dagegen.
 
Da er die Katze aber ja offensichtlich nicht mehr zurückhaben möchte, Ihnen auch die Tierarztkosten nicht erstatten will und sie in ein Tierheim bringen würde, könnte hierin die Übereignung an Sie und Ihre Mutter zu sehen sein. Hierfür ist allerdings wichtig was genau er Ihnen gesagt oder geschrieben hat, da es ein Unterschied ist, ob er die Katze selbst abholen und in ein Tierheim bringen will oder ob er Ihnen gesagt hat, Sie sollen die Katze dorthin bringen. Hiervon hängt auch dann auch die Überlegung ab, ob ein Vertrag mit ihm sinnvoll und notwendig ist oder ob Sie die Katze tatsächlich „einfach behalten“ können. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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