zurück zur Übersicht Züchterin akzeptiert Rücktritt vom Hunde Kaufvertrag 16.11.2022 von Dagmar S. Sehr geehrte Rechtsanwältin Frau Fries. 11.11.22 habe ich Nachricht erhalten von der Käuferin meines Welpen. Die Käuferin hat gelassen, welpe genetisch untersuchen und leider die Ergebnisse sind nicht gut. Die Eltertiere haben genetische Untersuchungen welche brauchen für zuchtzulasug aber nicht das was hat die Käuferin gemacht hat. Sie fordere mich deswegen welpe gegen Erstattung des Kaufpreis und Kosten von Tierärztliche Untersuchung und hat mir noch Zeit für die Abholung von dem welpe Zeit bis 18.11.22 gelassen. Ich bin mit dem Forderung einverstanden das ich bezahle der vollen Kaufpreis und Tierärzt Kosten für die DNa Test. Ich habe Sie geschrieben das ich kann der welpe schon am 13.11. oder 14.11.22 abholen, leider Sie hat nich geantwortet, erst gestern Abend schprach Nachricht das Sie doch behalten will der kleine welpe. Die Frage ist Frau Rechtsanwältin habe ich Recht der kleine zu mir holen, weil mein Bauch gefüll sagt mir da etwas schtimt nicht mit die Käuferin. Einmal schreibt sie will der kleine nicht und dann wider ja. Sie drohte mich immer mit Anwalt wenn ich das nicht akzeptieren will und so weiter. Ich möchte gerne der kleine das er ist wieder bei mir nichts anderes. Ich habe Sie auch offzer gebittet das Sie schick mir Fotos von der kleine , Sie hat geantwortet warum will ich Fotos von der kleine das macht Sie nicht. Ich habe einfach Angst das etwas schtimt nicht ich möchte der kleine zurück habe ich recht dazu. Mit freundlichen Grüßen Dagmar S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund Ihrer Schilderung scheint folgender rechtlicher Sachverhalt vorzuliegen: Indem die Käuferin die Erstattung des Kaufpreises, der Tierarztkosten und Ihnen die Rücknahme bis zum 18.11.2022 gefordert hat, hätte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, mit dem Sie einverstanden sind. Da der Rücktritt ein so genanntes Gestaltungsrecht ist, wäre er mit der Erklärung wirksam und könnte von der Käuferin nicht mehr zurückgenommen werden. Der Kaufvertrag hätte sich in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Das heißt, Sie hätten eine Rückgabeanspruch gegen die Käuferin und müssten ihr dafür im Gegenzug den Kaufpreis und die Tierarztkosten erstatten. Sollte die Käuferin sich weiterhin weigern oder tatsächlich einen Anwalt einschalten, wenden Sie sich mit Kaufvertrag und der Korrespondenz zwischen Ihnen und der Käuferin an einen Anwalt oder einer Anwältin um die Erfolgsaussichten prüfen und die notwendigen Schritte um den Welpen zurückzubekommen einzuleiten zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Aufgrund Ihrer Schilderung scheint folgender rechtlicher Sachverhalt vorzuliegen: Indem die Käuferin die Erstattung des Kaufpreises, der Tierarztkosten und Ihnen die Rücknahme bis zum 18.11.2022 gefordert hat, hätte sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt, mit dem Sie einverstanden sind. Da der Rücktritt ein so genanntes Gestaltungsrecht ist, wäre er mit der Erklärung wirksam und könnte von der Käuferin nicht mehr zurückgenommen werden. Der Kaufvertrag hätte sich in ein so genanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Das heißt, Sie hätten eine Rückgabeanspruch gegen die Käuferin und müssten ihr dafür im Gegenzug den Kaufpreis und die Tierarztkosten erstatten. Sollte die Käuferin sich weiterhin weigern oder tatsächlich einen Anwalt einschalten, wenden Sie sich mit Kaufvertrag und der Korrespondenz zwischen Ihnen und der Käuferin an einen Anwalt oder einer Anwältin um die Erfolgsaussichten prüfen und die notwendigen Schritte um den Welpen zurückzubekommen einzuleiten zu können.