zurück zur Übersicht Weiterverkauf 16.11.2022 von Bärbel H. Hallo! Ich bin Züchterin und in meinen Kaufverträgen ist die Klausel vermerkt, dass bei einem Weiterverkauf mir die Daten der neuen Besitzer auszuhändigen sind. Nun hatte ich den Fall, dass ein Hund weiterverkauft wurde, mir dies auch mitgeteilt wurde aber bis Dato, trotz mehrfacher Aufforderung, mir die Daten nicht mitgeteilt werden. Ganz im Gegenteil. Inzwischen werde ich blockiert oder es wird nicht reagiert. Habe ich aufgrund meiner Klausel das Recht oder muss ich das jetzt so hinnehmen? Besteht vielleicht die Möglichkeit über Tasso zu recherchieren LG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihren Wunsch als Züchterin, lückenlos nachverfolgen zu können, wo sich Ihre Hunde aufhalten. Rechtlich ist dieser Auskunftsanspruch jedoch nicht so einfach umzusetzen. Für einen gesetzlichen Auskunftsanspruch ergeben sich keine Anhaltspunkte weder gegen den Käufer noch gegen TASSO. Daher ist anhand Ihres Kaufvertrages zu prüfen, ob dieser einen wirksamen Auskunftsanspruch beinhaltet und ob in Ihrem Kaufvertrag geregelt ist, welche Folge ein Verstoß gegen diesen Auskunftsanspruch hat z.B. die Zahlung einer Vertragsstrafe und ob diese Klausel wirksam ist. Da es für hierfür auf den exakten Wortlaut Ihres Kaufvertrages ankommt ist eine Einschätzung an dieser Stelle leider nicht möglich. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Kaufvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihren Wunsch als Züchterin, lückenlos nachverfolgen zu können, wo sich Ihre Hunde aufhalten. Rechtlich ist dieser Auskunftsanspruch jedoch nicht so einfach umzusetzen. Für einen gesetzlichen Auskunftsanspruch ergeben sich keine Anhaltspunkte weder gegen den Käufer noch gegen TASSO. Daher ist anhand Ihres Kaufvertrages zu prüfen, ob dieser einen wirksamen Auskunftsanspruch beinhaltet und ob in Ihrem Kaufvertrag geregelt ist, welche Folge ein Verstoß gegen diesen Auskunftsanspruch hat z.B. die Zahlung einer Vertragsstrafe und ob diese Klausel wirksam ist. Da es für hierfür auf den exakten Wortlaut Ihres Kaufvertrages ankommt ist eine Einschätzung an dieser Stelle leider nicht möglich. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Kaufvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.