zurück zur Übersicht Tierheim gibt die Zuchtpapiere nicht heraus 16.11.2022 von Manuela B. Hallo, ich habe vor einigen Monaten einen Rassehund aus dem Tierheim adoptiert. Nach der Adoption habe ich erfahren, dass dieser Hund Zuchtpapiere besitzt und diese von den vorherigen Haltern mit dem Hund im Tierheim abgegeben wurden. Da ich den Hund jetzt sportlich in einem Verein führe, benötige ich die Papiere. Das Tierheim verweigert jedoch die Herausgabe. Darf das Tierheim das? Mir wurde im Verein gesagt, dass die Papiere zu dem Hund gehören. Vielen Dank im voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dies ist eine spannende Frage, für deren Antwort zunächst geprüft werden muss, ob Sie oder das Tierheim Eigentümer des Hundes sind. Hierfür müsste Ihr Tierschutzvertrag eingesehen werden und auf einen (wirksamen) Eigentumsvorbehalt zugunsten des Tierheims geprüft werden. Da Sie schreiben, dass Sie erst nach der Übernahme des Hundes von den Papieren erfahren haben, nehme ich an, dass zu dem Verbleib bei dem Tierheim nichts dazu in dem Vertrag geregelt ist. Zu prüfen wäre aber ob in dem Schutzvertrag ein (wirksames) Zuchtverbot enthalten ist, das wiederum ein Zurückbehaltungsrecht des Tierheims rechtfertigen könnte. Um einen langwierigen Rechtsstreit zu verhindern, überlegen Sie, ob es eine Möglichkeit gibt, dass das Tierheim Ihnen bzw. dem Hundesportverein die Papiere in einer Art zur Verfügung stellt, dass damit keine Zucht aber der Hundesport möglich ist. Sollte das Tierheim auch das verweigern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dies ist eine spannende Frage, für deren Antwort zunächst geprüft werden muss, ob Sie oder das Tierheim Eigentümer des Hundes sind. Hierfür müsste Ihr Tierschutzvertrag eingesehen werden und auf einen (wirksamen) Eigentumsvorbehalt zugunsten des Tierheims geprüft werden. Da Sie schreiben, dass Sie erst nach der Übernahme des Hundes von den Papieren erfahren haben, nehme ich an, dass zu dem Verbleib bei dem Tierheim nichts dazu in dem Vertrag geregelt ist. Zu prüfen wäre aber ob in dem Schutzvertrag ein (wirksames) Zuchtverbot enthalten ist, das wiederum ein Zurückbehaltungsrecht des Tierheims rechtfertigen könnte. Um einen langwierigen Rechtsstreit zu verhindern, überlegen Sie, ob es eine Möglichkeit gibt, dass das Tierheim Ihnen bzw. dem Hundesportverein die Papiere in einer Art zur Verfügung stellt, dass damit keine Zucht aber der Hundesport möglich ist. Sollte das Tierheim auch das verweigern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.