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Katze zurück auf Bauernhof - wem gehört sie?

von Tanja B.

Hallo Frau Fries, Wir haben unsere Katze zurück zum Bauernhof (mit Einverständnis des Bauern) gebracht, auf dem sie geboren wurde. Sie ist leider nicht stubenrein geworden und wir hatten die Hoffnung, daß sie sich in der "Kinderstube" wohler fühlt. Nun wurde sie aufgelesen und ins Tierheim gebracht. Da sie gechippt ist, ich vergessen haben das zu ändern, bekam ich eben diesen Anruf von Tasso. Meine Fragen sind...wer trägt die Kosten für die Behandlung und darf die Katze weitervermittelt werden damit sie ein noch schöneres Zuhause bekommt? Bin gespannt auf Ihre Nachricht. Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zuständig für die notwendigen Behandlungen der Katze und damit der Schuldner der Tierarztkosten ist entsprechend § 2 Tierschutzgesetz der Halter eines Tieres. Zusätzlich ist auch der Eigentümer hierzu verpflichtet, wobei in der Regel Halter und Eigentümer ein und dieselbe Person sind.
 
Da Sie die Katze zurückgegeben haben, führt allein die noch fortbestehende Registrierung der Katze auf Ihren Namen nicht dazu, dass Sie die Tierarztkosten übernehmen müssen. Verweisen Sie hierzu auf die Rückgabe an den Bauern und dass Sie weder Halterin noch Eigentümerin der Katze sind. Sichern Sie als Beweismittel die Korrespondenz  mit dem Bauern zu der Rückgabe oder falls dies nur mündlich geschehen ist, notieren Sie noch das Datum, anwesende Zeugen etc., falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
 
Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass Sie keinerlei Rechte mehr an der Katze haben, Sie sie also nicht aus dem Tierheim holen dürfen (auch nicht gegen Erstattung der Kosten), sie nicht selbst weitervermitteln dürfen oder eine „Freigabe“ gegenüber dem Tierheim erklären, damit sie von dort weitervermittelt wird.

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