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Laborrechnung

von Kris N.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben unseren Hund auf diverse Parasiten untersuchen lassen. Die TÄ lässt die Rechnung vom Labor direkt an den Halter schicken, wodurch der Rechnungsbetrag für uns um 40% höher ausgefallen ist, da dieses Labor einen Aufschlag erhebt, wenn die Rechnung direkt an den Tierhalter gehen soll. Unsere TÄ wusste davon nichts, deshalb gebe ich ihr keine Schuld. Aber ist das rechtens? Zudem finde ich einen Aufschlag in Höhe von 40% massiv … Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst für das Verständnis grundsätzliches vorweg: Die Kosten des externen Labors muss im Ergebnis der Tierhalter bezahlen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten, entweder das Labor rechnet mit dem Tierhalter direkt ab oder der Tierarzt bezahlt das Labor und gibt diese Auslagen an den Tierhalter in seiner eigenen Rechnung weiter.
 
Die Tierärzte können selbst entscheiden, wie sie dies handhaben. Ein Vorteil der Abrechnung über den Tierarzt ist, dass Labore günstigere Konditionen vereinbaren können, den der Tierarzt weitergeben kann, der Nachteil für den Tierarzt ist, dass er die Kosten vorschießen und das Labor bezahlen muss.
 
Daher ist es grundsätzlich in Ordnung, dass Sie die Rechnung vom Labor bekommen und auch, dass diese teurer ist. Ob in Ihrer Rechnung  die 40 % Erhöhung tatsächlich rechtmäßig sind, müsste anhand der konkreten Rechnung geprüft werden. Wichtig zu wissen wäre auch, woher sie wissen, dass es 40 % teurer ist. Hinzu kommt, dass auch für die Labore die Kosten gestiegen sind (Strom, Personal etc.).
 
Wenden Sie sich an das Labor und lassen sich die Rechnung erklären. Falls dort nur der Betrag aufgeführt ist, bitten Sie bei dem Labor um die Auflistung der abgerechneten Posten und wie sich der Betrag zusammen setzt um diese prüfen zu können. Versuchen Sie dann mit dem Labor eine gütliche Lösung zu finden, um zu verhindern, dass das Labor ein Mahnverfahren einleitet.
 
Andernfalls wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf mit der Rechnung des Labors an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um diese prüfen zu lassen.
 
 

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