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Fehlbehandlung und Fehlfolgebehandlung

von Petra J.

Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, ich bitte um Unterstützung. Zum einen hat eine Tierärztin einen 4 fach hohen Zuckerwert nicht erkannt und dann lediglich, Bronheel (Nase und Husten) und anderes Futter verordnet, telefonisch. Symtome Hund auch Wasserlassen ständiges, trockene Nase und Husten. Die Blutentnahme war sehr blutig und es gab erst auf Nachfrage einen Verband. Ist das die vorgehensweise bei 4 fach erhöhtem Zucker? Die Tierärztekammer hat angeblich den Fall untersucht. Die Tierärztin hat eine komplett andere Gesachichte plötzlich erzählt. Dabei wollte sie vorher sogar ein Zuckerbeinhaltendes Medikament geben und besteht darauf das es an der Gabe von mal einem Keks liegt, dass der Wert so erhöht ist. Nach Gabe von Bronheel und eigener Futterumstelluzng, da kein Futter genannt wurde, nur das man ein Futter mit weniger Rohprotein aussuchen soll. Verschlechterte sich der Zustand zusehens: die Augen kamen raus, apatisch und fertig, kein Appetit und getrunkenes Wasser wurde ausgebrochen. Trotz Notfall 2,5 Stunden Wartezeit in Tierklinik (trotz Anruf vorher) und keine Ersthilfe, Hilfe wurde am Geld festgemacht, nur weil ich einen Überblick über die Kosten behalten wollte. Zuckerwerte sehr, sehr hoch, trotzdem Gabe von Ringerlaktatlösung und wo ich sie abholen wollte, wurde ich noch nicht einmal trotz absprache vorher vom Gesundheitszustand informiert, nein, ich musste anrufen und erfuhr, dass ich sie ja abholen kann wenn ich darauf bestehe. Ich kam an und bekam meinen Hund auf der Seite liegend mit einer gelben heraus hängenden Zunge. So sie hat noch 25 Chance. Super. Trotz intensiv Patient wurde sie in der Nacht alleine gelassen und die Ärztin ging schlafen. Bitte ihre Meinung hierzu. Sie können mich erreichen unter:  Für Fragen stehe ich ihnen gern zur Verfügung und auch wenn sie befunde oder ähnliches benötigen. Dies hier ist nur ein ganz grober Überblick über den Sachverhalt. Es sind sogar noch Blut und Laborbefunde vorhanden. Vielen lieben Dank . Ich bin auf ihre Nachricht sehr gespannt. Was ist mit dem Sachverhalt, was mit den Tierrecht ? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verärgerung und die Sorge um Ihre Hündin, der es hoffentlich wieder besser geht, bitte aber um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Anhand der Rechnung, etwaigen Laborberichten dem wahrscheinlich unterschriebenen Aufklärungs- und Einwilligungsbogens und einem Befundbericht müsste geprüft werden, wie und mit welchen Medikamenten Ihre Hündin behandelt wurde und ob sich hieraus ein schuldhafter Behandlungsfehler der Tierklinik belegen lässt. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Eine Einschätzung ob es sich in Ihrem Fall um einen schuldhaften Behandlungsfehler handelt, ist daher an dieser Stelle nicht möglich.
 
Hinzu kommt, dass leider in solchen Fällen Dreh – und Angelpunkt das Gespräch und die Einwilligung in die Behandlung ist, die oft aufgrund von Kommunikationsproblemen oder Missverständnissen nicht eindeutig ist. So hat der Tierarzt oft tatsächlich fachlich aufgeklärt, allerdings in einer für den Laien unverständlichen Art und Weise, zudem ist der Tierhalter, gerade wenn es sich um Notlagen handelt, voll Angst und Sorge und versteht es nicht richtig/hört nicht richtig zu oder gibt sein Einverständnis zu allem „was notwendig“ ist und oft ist man als Tierhalter allein und hat keine Zeugen dabei.  
 
Es ist gut, dass Sie sich bereits an die Tierärztekammer gewandt haben, auch wenn diese Stelle grundsätzlich nur versuchen kann zwischen Tierärzten und Patientenbesitzer zu vermitteln. Auch wenn dies leider keine Klärung gebracht hat, so sind Sie jedoch schon mal an die Schilderung der Tierärztin gekommen, die zusammen mit den vorhandenen Laborbefunden etc. geprüft und bewertet werden könnte.
 
Wenden Sie sich daher mit allen vorhandenen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihren Ansprüche und die realistischen Erfolgsaussichten bewerten zu lassen.
 
 
 

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