zurück zur Übersicht Schutzbetrag in wie weit gültig? 19.11.2022 von Kristin T. Hallo, wir würden gern eine Katze von einer Freundin notfallmäßig übernehmen. Sie hat die Katze aus einer Tierschutzorganisation, die Tiere aus Rumänien nach Deutschland vermittelt. Bei Übergabe hat sie einen ausführlichen Schutzvertrag unterschrieben, mitsamt Vermittlungsgebür, Transportkosten und Auslagenersatz gezahlt. Nun hat sich leider ergeben, dass ihre Mitbewohnerin heftig allergisch auf die Katze reagiert und sie auch in der Großstadt keine neue Wohnung findet, die eine Katze erlauben würde. Daher hat sie an die Organisation gemeldet, dass die Katze neu vermittelt werden müsste. Die haben sie eingestellt und wir haben einen Bogen ausgefüllt um uns für sie zu bewerben. Allerdings wurden wir (ohne Gespräch oder Nachfrage) direkt pauschal abgelehnt (man wolle keine Familie für die Katze, nur alleinstehende oder ältere Leute, weil sie so verschmust sei und viel Aufmerksamkeit bräuchte). Unserer Meinung nach sprechen aber sehr viele Gründe für uns, da wir das Tier ja auch über meine Freundin bereits kennen. Egal, pauschal abgelehnt. Vom Verein kommt aber auch nach 2 Wochen noch keine Alternative! Die Katze muss trotz Allergie und allem bei meiner Freundin bleiben. Man verlangt sogar von ihr, dass sie eben mitsamt der Katze irgendwo (bei Freunden etc) übergangsweise unterkommen solle... Oder sie sollte eine Katzen-Pension bezahlen, bis das Tier neu vermittelt würde. Was als Studentin völlig utopisch ist! Das Problem ist, es gab ja offensichtlich Interessenten, die aber von der Tierschutzorganisation abgelehnt wurden. Nun habe ich gelesen, dass ein solcher Schutzvertrag durchaus als Kaufvertrag angesehen werden kann und sie somit Eigentümer des Tieres ist. Daher die Frage: Dürfen wir trotz Schutzvertrag (der eine schriftliche Einverständniserklärung des Tierschutzvereines bei Weitergabe an Dritte verlangt) einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit meiner Freundin abschließen und die Katze trotz deren Ablehnung übernehmen? Der Schutzvertrag sieht eine Strafgebühr von 500 bis 2500 Euro vor. Könnte diese Summe dann gültig gemacht werden? Herzliche Grüße und vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall sind verschiedene rechtliche Aspekte zu prüfen. Zunächst die Frage nach der Rechtsnatur eines Tierschutzvertrages. Es ist zwar richtig, dass es Gerichte gibt, die Tierschutzverträge als Kaufverträge ansehen und damit einen Eigentumsübergang auf den neuen Halter annehmen. Anderseits gibt es jedoch auch mittlerweile viele Gerichte, die einen Kaufvertrag verneinen und von einem sogenannten „atypischen Verwahrungsvertrag“ ausgehen und Eigentum des Tierschutzvereins bestätigen. Leider gibt es hierzu noch keine Entscheidung des BGH, so dass nicht absehbar ist, welcher Rechtsansicht das für diesen Fall zuständige Gericht anschließen würde, würde wenn Ihre Freundin Ihnen die Katze überträgt und der Tierschutzverein gegen Ihre Freundin vorgehen würde. Zu prüfen ist anhand des Tierschutzvertrages auch, ob die Klauseln für die Rückgabe der Katze, sondern insbesondere auch, ob die Klausel, die die Vertragsstrafe enthält, überhaupt wirksam sind, da diese in der Praxis häufig falsch formuliert sind, die von Ihnen genannten Eurobeträge könnten schon für die Unwirksamkeit sprechen. Da hier aufgrund der Allergie der Mitbewohnerin schnell eine Lösung gefunden werden sollte, sollte Ihre Freundin sich mit dem Tierschutzvertrag und der übrigen Korrespondenz an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden, um eine rechtmäßige Weitergabe der Katze an Sie prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In Ihrem Fall sind verschiedene rechtliche Aspekte zu prüfen. Zunächst die Frage nach der Rechtsnatur eines Tierschutzvertrages. Es ist zwar richtig, dass es Gerichte gibt, die Tierschutzverträge als Kaufverträge ansehen und damit einen Eigentumsübergang auf den neuen Halter annehmen. Anderseits gibt es jedoch auch mittlerweile viele Gerichte, die einen Kaufvertrag verneinen und von einem sogenannten „atypischen Verwahrungsvertrag“ ausgehen und Eigentum des Tierschutzvereins bestätigen. Leider gibt es hierzu noch keine Entscheidung des BGH, so dass nicht absehbar ist, welcher Rechtsansicht das für diesen Fall zuständige Gericht anschließen würde, würde wenn Ihre Freundin Ihnen die Katze überträgt und der Tierschutzverein gegen Ihre Freundin vorgehen würde. Zu prüfen ist anhand des Tierschutzvertrages auch, ob die Klauseln für die Rückgabe der Katze, sondern insbesondere auch, ob die Klausel, die die Vertragsstrafe enthält, überhaupt wirksam sind, da diese in der Praxis häufig falsch formuliert sind, die von Ihnen genannten Eurobeträge könnten schon für die Unwirksamkeit sprechen. Da hier aufgrund der Allergie der Mitbewohnerin schnell eine Lösung gefunden werden sollte, sollte Ihre Freundin sich mit dem Tierschutzvertrag und der übrigen Korrespondenz an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden, um eine rechtmäßige Weitergabe der Katze an Sie prüfen zu lassen.