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Ex-Patner gibt Hund nicht zurück

von Jennifer S.

Hallo, meine Mama und Ihr Ex-Partner sind getrennt. Er hat von jetzt auf gleich ohne Grund Schluss gemacht. Als meine Mama und ich im Urlaub waren, hat er auf unsere 3. Hunde aufgepasst (Mutter,Vater und Kind). Nun will er einen Hund nicht zurück geben und hat sie einfach mitgenommen (Das Kind). Wir wollen die Kleine aber zurück haben, haben es ihm mehrfach geschrieben. Meine Mama hat den Impfpass, Tasso-Anmeldung sowie Chipnummer. Er reagiert auf keine Nachrichten und hat uns Geghostet bzw. Seine Nummer geändert. Sodass wir ihn garnicht mehr kontaktieren können. Bei der Polizei waren wir auch schon die können und da nicht weiter helfen und die Kosten für einen Anwalt können wir uns nicht leisten. Warum muss das alles so kompliziert sein. Wir möchten unsere kleine Maus zurück und die anderen zwei Hunde sind auch unglücklich.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Ihre Mutter einen Herausgabeanspruch gegen ihren Ex-Freund hat und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden.
 
Hierfür muss der gesamte Sachverhalt jedoch bekannt sein. Wichtig ist z. B. zu wissen, aus welchem Grunde er die Hündin mitgenommen hat bzw. zurückhält. Behauptet er z. B. dass es seine Hündin sei oder nutzt er sie den Hund als „Pfand“ für z. B. die Rückzahlung eines Darlehns o.ä. In diesem Zusammenhang ist dann auch zu prüfen, ob die Polizei sie zu Unrecht „abgewimmelt“ hat, da durchaus eine strafbare Unterschlagung in Betracht kommen könnte und ob eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werden sollte.
 
All dies läßt sich an dieser Stelle daher leider ohne die Einzelheiten nicht beurteilen. Sofern Ihre Mutter die Voraussetzungen erfüllt, kann sie sich bei dem Amtsgericht ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein geben lassen und sich damit anwaltlich beraten zu lassen.

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