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Tierschutzhund zurück geben

von Jessica K.

Hallo, wir haben folgendes Problem... Ich habe schon 3 Pflegehunde aus dem Ausland zur Pflege genommen und im Dezember 2022 haben wir uns dazu entschlossen einen Hund aus Rumänien bei uns aufzunehmen. Am 17.12 kam unser Hund in Deutschland an. Nach nun 2 Wochen "Ankommenszeit" ( wie ich es nenne) zeigte sich, dass er keine kleineren Kinder mag. Unsere jüngste Tochter ist 6 und er lief ihr vermehrt hinterher und fixierte sie, bewegte sie sich dann falsch wurde auch geknurrt. Auch geschnappt hat er bereits 1 mal nach ihr. Ich habe dies nun schon vor 1 Woche dem Tierschutz mitgeteilt und gesagt, dass er hier nicht bleiben kann. Mir wurde gesagt, sie bräuchten 3/4 Tage Zeit um einen anderen Platz zu finden. Er wurde dann bei ebay zur Vermittlung inseriert. Ein Paar hatte Interesse, ist dann aber abgesprungen aus Angst um die Enkelkinder. Ich teilte die Absage dem Tierschutz mit und bekam keine Antwort. 2 Tage später schrieb ich nochmals das die Situation sich zuspitzt und wir nicht warten können bis eine neue Familie gefunden wird. Darauf wurde mir gesagt , daß alle Pflegestellen voll sind. Nun ist es seit heute so, dass der Hund auch meinem Sohn und mir droht. Im Vertrag steht, dass der Hund ausschließlich in der Wohnung gehalten werden darf und zugang zur Familie haben muss, es heißt auch, dass der Hund ausschließlich an den Tierschutz zurück gegeben werden darf und diese schnellstmöglich einen neuen Platz für ihn finden würden. Ein festes Zeitfenster hierfür gibt es allerdings nicht. Wir haben nun mittlerweile Angst vor dem Hund, was er natürlich merkt und ausnutzt. Wir sitzen hier auf Dynamit und ich frage mich welche Möglichkeiten ich nun habe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Sorgen, das ist für Sie und Ihre Familie, sowie den betroffenen Hund eine sehr stressige Situation.
 
Unabhängig von der rechtlichen bisher noch nicht höchstrichterlich geklärten Frage, ob Tierschutzverträge Kaufverträge oder eine Art Verwahrungsvertrag sind, könnten die genannten Klauseln unwirksam sein, da Sie überraschend und zu Ihren Lasten zu offen formuliert sind. Der Verein hätte es, so wie sich die Situation nun zeigt, letztlich in der Hand durch schleppende oder unterlassene Suche nach einer Pflegestelle/Endstelle die Rückgabe des Hundes zu vereiteln.
 
Da für eine verbindliche Prüfung jedoch der gesamte Vertragstext und die bisherige Korrespondenz mit dem Verein eingesehen werden müsste, wenden Sie sich möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um prüfen zu lassen, ob z.B. im Wege eines Eilverfahrens die Rücknahme des Hundes durchgesetzt werden könnte oder welche anderen Schritte möglich und erfolgsversprechend sind.

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