zurück zur Übersicht Hundebiss 15.01.2023 von Ricarda P. Guten Tag, ich habe eine Frage zur Haftung bei Hundebiss. Im Gegensatz zu vielen Geschädigten, möchte ich sicherstellen, dass die Besitzer des Hundes nicht haften müssen- da es mein Verschulden war. Ich kenne den Hund von Spaziergängen, mein Hund versteht sich gut mit ihm. Die Besitzerin warnte immer, ihn nicht anzufassen. Letztens war ich nun spazieren und bin am Grundstück von Jerry vorbei. Dieser kam schwanzwedelnd angerannt, als ich ihn durch den Zaun hindurch streicheln wollte, hat er mich gebissen. Zum Glück handelt es sich bei jerry um einen ca 15cm großen Hund, somit war der Biss nicht sooo schlimm, musste aber ärztlich versorgt werden. Nun kam natürlich direkt die Krankenkasse mit der Unfallanzeige. Reicht es aus, wenn ich es so schildere, wie es passiert ist. Ich möchte nicht, dass die Besitzer haften müssen. Schließlich hat er nicht mal die Schnauze durch den Zaun gesteckt. Es war leider meine Dummheit. Freue mich über eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen R.P. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vereinfacht gesagt, sind Sie gegenüber Ihrer eigenen Krankenkasse nicht nur zur Auskunft über den Unfallhergang an sich, sondern auch zur Wahrheit verpflichtet. Die gesetzlichen Krankenkassen wiederrum sind gesetzlich verpflichtet den Unfallhergang aufzuklären um zu prüfen, ob andere Schadensersatzpflichtige in Frage kommen. Schildern Sie der Krankenkasse den Vorfall also so wie hier auch wahrheitsgemäß, inklusive der Warnungen und dass Sie der Meinung sind, den Unfall allein und selbst verschuldet zu haben. Die Krankenkasse wird anhand Ihrer Angaben prüfen, ob sie ein Schadensersatzanspruch gegen die Hundehalterin für gegeben hält oder ob eine Haftung wegen Ihres Mitverschulden bzw. der Selbstgefährdung ausscheidet.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vereinfacht gesagt, sind Sie gegenüber Ihrer eigenen Krankenkasse nicht nur zur Auskunft über den Unfallhergang an sich, sondern auch zur Wahrheit verpflichtet. Die gesetzlichen Krankenkassen wiederrum sind gesetzlich verpflichtet den Unfallhergang aufzuklären um zu prüfen, ob andere Schadensersatzpflichtige in Frage kommen. Schildern Sie der Krankenkasse den Vorfall also so wie hier auch wahrheitsgemäß, inklusive der Warnungen und dass Sie der Meinung sind, den Unfall allein und selbst verschuldet zu haben. Die Krankenkasse wird anhand Ihrer Angaben prüfen, ob sie ein Schadensersatzanspruch gegen die Hundehalterin für gegeben hält oder ob eine Haftung wegen Ihres Mitverschulden bzw. der Selbstgefährdung ausscheidet.