zurück zur Übersicht Formulierung Tierhaltung Erlaubnis in Mietvertrag (Mietwohnung) 18.01.2023 von Marcus H. Schönen Guten Tag, ich hatte mir vor der Unterzeichnung meines Mietvertrags (2010) die mündliche Genehmigung (Maklerin war anwesend) für die Haltung von Katzen eingeholt. Diese wurde mit folgendem Wortlaut im Mietvertrag unter der Rubrik "Sonstige Vereinbarung" in den Mietvertrag eingetragen: "Tierhaltung laut vorheriger Absprache mit dem Vermieter ist erlaubt.(Katzen)". Ich verstehe diesen Eintrag so das mir die Haltung einer Katze (oder sogar mehr - im Rahmen) erlaubt ist, und ich nicht für jede "neue" Katze eine neue Genehmigung benötige. Die Formulierung "laut vorheriger Absprache mit dem Vermieter" bezieht sich (m.M.n.) ja auf die bereits erfolgte Absprache. Wie bewerten Sie das juristisch? Vielen Dank und beste Grüße Marcus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist die Formulierung nicht eindeutig, da sie durchaus in den beiden von Ihnen dargelegten Arten interpretiert werden könnte. Meines Erachtens spricht jedoch mehr für Ihre Auslegung und eine grundsätzliche Erlaubnis der Katzenhaltung, da sie sehr pauschal gehalten ist und allgemein von „Katzen“ gesprochen wird und nicht von einer oder einer bestimmten. Einschränkungen in der Katzenhaltung ergeben sich meines Erachtens hieraus nicht, allerdings könnte die Hundehaltung davon nicht gedeckt sein. Sollte es zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter zu einem Streit bezüglich der Katzenhaltung und der Klausel kommen, müsste allerdings das zuständige Gericht über den Inhalt und die Wirksamkeit dieser Klauseln entscheiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist die Formulierung nicht eindeutig, da sie durchaus in den beiden von Ihnen dargelegten Arten interpretiert werden könnte. Meines Erachtens spricht jedoch mehr für Ihre Auslegung und eine grundsätzliche Erlaubnis der Katzenhaltung, da sie sehr pauschal gehalten ist und allgemein von „Katzen“ gesprochen wird und nicht von einer oder einer bestimmten. Einschränkungen in der Katzenhaltung ergeben sich meines Erachtens hieraus nicht, allerdings könnte die Hundehaltung davon nicht gedeckt sein. Sollte es zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter zu einem Streit bezüglich der Katzenhaltung und der Klausel kommen, müsste allerdings das zuständige Gericht über den Inhalt und die Wirksamkeit dieser Klauseln entscheiden.