zurück zur Übersicht Kaufpreisminderung 19.01.2023 von Edda M. Sehr geehrte Frau Fries, bei meiner Frage geht es darum, ob mir eine Kaufpreisminderung zusteht. Im vergangenen Jahr kaufte ich einen Ridgeback-Welpen. Nach ca. 3 Monaten erkrankte meine Hündin an der rassetypischen Krankheit Dermait Sinus und musste operiert werden. Die entstandenen Kosten hat der Züchter übernommen. Die Hündin ist nun nicht mehr für die Zucht geeignet. Auch aus diesem Grund, habe ich eine Kaufpreisminderung beim Züchter eingefordert. Dies wurde jedoch abgelehnt. Statt dessen bietet er mir die Rückgabe des Hundes und die volle Erstattung des Kaufpreises an. Gibt es dazu eine eindeutige gesetzliche Regelung? Über Ihre Rückmeldung würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichem Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst Allgemeines vorweg. Ist ein verkaufter Hund krank, also “mangelhaft“ im Sinne des Bürgerlichen Rechts, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Das Rücktrittsangebot des Verkäufers müssen Sie nicht annehmen. In Ihrem Fall ist zu prüfen, ob die auf Kosten des Züchters durchgeführte Operationen Einfluss auf eine Kaufpreisminderung haben. Bei dem Dermoid Sinus handelt es sich um eine angeborene rassespezifische Krankheit, die besonders häufig beim Rhodesian Ridgeback vorkommt. Im Falle einer Erbkrankheit kann die Krankheit nicht vollständig geheilt werden kann, allenfalls können die Symptome behandelt werden. In der Literatur über diese Krankheit ist jedoch auch zu lesen, dass die Erkrankung nach einer fachgerecht durchgeführten OP ohne Folgeschäden behoben werden könnte. Hier müsste anhand der medizinischen Unterlagen und einer Einschätzung des behandelnden Tierarztes eine detaillierte Prüfung vorgenommen werden. Im Falle eines Rechtsstreits müsste eine Sachverständiger diese Fragen beantworten. Wichtig ist auch, wie und wann Sie konkret mit dem Verkäufer korrespondiert haben, was genau zur Übernahme der OP-Kosten vereinbart wurde und auch der Kaufvertrag müsste eingesehen werden. Ob das Zuchtverbot mit Ihrer Hündin zu einer Kaufpreisminderung führt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie selbst Züchterin sind und die Hündin im Kaufvertrag auch ausdrücklich als Zuchthündin bezeichnet wurde oder ob Sie die Hündin privat als Liebhabertier gekauft haben usw. Eine Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten ist daher an dieser Stelle nicht möglich, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst Allgemeines vorweg. Ist ein verkaufter Hund krank, also “mangelhaft“ im Sinne des Bürgerlichen Rechts, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Das Rücktrittsangebot des Verkäufers müssen Sie nicht annehmen. In Ihrem Fall ist zu prüfen, ob die auf Kosten des Züchters durchgeführte Operationen Einfluss auf eine Kaufpreisminderung haben. Bei dem Dermoid Sinus handelt es sich um eine angeborene rassespezifische Krankheit, die besonders häufig beim Rhodesian Ridgeback vorkommt. Im Falle einer Erbkrankheit kann die Krankheit nicht vollständig geheilt werden kann, allenfalls können die Symptome behandelt werden. In der Literatur über diese Krankheit ist jedoch auch zu lesen, dass die Erkrankung nach einer fachgerecht durchgeführten OP ohne Folgeschäden behoben werden könnte. Hier müsste anhand der medizinischen Unterlagen und einer Einschätzung des behandelnden Tierarztes eine detaillierte Prüfung vorgenommen werden. Im Falle eines Rechtsstreits müsste eine Sachverständiger diese Fragen beantworten. Wichtig ist auch, wie und wann Sie konkret mit dem Verkäufer korrespondiert haben, was genau zur Übernahme der OP-Kosten vereinbart wurde und auch der Kaufvertrag müsste eingesehen werden. Ob das Zuchtverbot mit Ihrer Hündin zu einer Kaufpreisminderung führt, hängt unter anderem davon ab, ob Sie selbst Züchterin sind und die Hündin im Kaufvertrag auch ausdrücklich als Zuchthündin bezeichnet wurde oder ob Sie die Hündin privat als Liebhabertier gekauft haben usw. Eine Bewertung Ihrer Erfolgsaussichten ist daher an dieser Stelle nicht möglich, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.