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Katze wird in Badeanstalt eingelassen, Halter soll dies nun verhindern

von Stefanie F.

Unsere Katze geht in ein nahe gelegenes Bad, wobei sie sich nur im Empfangsbereich aufhält. Sie wird dort seit Jahren von Badegästen und auch von Mitarbeitern eingelassen und sogar gefüttert. Aufgrund einer Zeitungsmeldung möchte die Bädergesellschaft plötzlich nicht mehr, dass die Katze hereinkommt und ruft bei Auftauchen den Tiervollzugsdienst, die uns als bekannte Halter anruft und wir sollen die Katze abholen. Wir als Halter sollen nun verhindern, dass die Katze weiterhin dort hineingeht, das Problem wird zu unserem gemacht. Das ist bei einem Freigänger, dem die Tür dort geöffnet wird und der dort gefüttert wird natürlich unmöglich. Muss das Bad nicht selbst sicherstellen, dass seine Gäste die Katze einlassen? Kann man aufgrund der jahrelangen Gewohnheit begründen, dass wir nicht Schuld am Hineingehen der Katze sind und es auch nicht beeinflussen können? Die Katze hält sich immer mal wieder woanders auf und wenn sie nicht eingelassen wird hat sie sehr viele andere Anlaufstellen (unter anderem natürlich uns), die sich über ihr Auftauchen freuen und sie gut füttern. Vielen Dank für Ihre Auskunft!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Diese Frage ist nicht klar zu beantworten, da hier verschiedene Interessen und Rechtspositionen betroffen und abzuwägen sind.
 
Einerseits haben Sie als Tierhalterin die alleinige Verantwortung für die Katze, sowohl was die Haftung für Schäden angeht als auch dafür, dass die Katze andere nicht „belästigt“. Ob Sie Schuld daran haben oder ob Sie das unerwünschte Verhalten nicht verhindern können, weil es ein Freigänger ist, ist für Ihre Verantwortung unerheblich. Dieses Risiko ist dem Freigang an sich verbunden.
 
Anderseits scheint die Gesellschaft es sich meines Erachtens auch etwas einfach zu machen, wenn sie nun nach vielen Jahren, in denen die Besuche nicht nur geduldet, sondern sogar durch das aktive Anfüttern sogar verursacht werden, von Ihnen verlangt, die Katze von dem Zutritt abzuhalten. Zu prüfen wäre, ob die Gesellschaft nicht zunächst selbst tätig und die offensichtlich geeigneten einfachen Maßnahmen ergreifen muss, wie z.B. das interne Verbot an alle Mitarbeiter die Katze anzulocken, hereinzulassen und zu füttern und dafür zu sorgen, dass weder Mitarbeiter noch Gäste die Katze herein lassen.
 
Versuchen Sie möglichst eine gütliche Lösung mit der Bädergesellschaft zu finden, notfalls mit Hilfe einer Schiedsperson oder eines Mediators um einen langwierigen Rechtstreit zu vermeiden.
 
 

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