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Arztfehler

von petra H.

Meine Katze (5 Jahre) ist gerade verstorben. Am Anfang war es. dass sie sich am Sonntag und Montagmorgen übergeben hat. Da es ungewöhnlich war ging ich zur Tierarztpraxis. Dort wurde sie untersucht und man konnte keinen Grund finden, dafür wurde mir gesagt , dass sie Zähne sehr schlecht sei und sie Schmerzen haben müsste. Sie solle die Zähne demnächst raus bekommen. Sie bekam Prevomax 10mg/ml 20ml und Metamizol WDT 100ml gespritzt. Für zu Hause (ab Montagabend) sollte ich 2x am Tag Novaminsulfon Lichtenstein 500mg , je eine drittel Tablette geben, (also 166 mg 2x am Tag ) Montag Nachmittag und Dienstag ging es der Katze gut, Mittwoch war nichts auffällig evt hat sie Abends nicht gefressen, am Donnerstag Morgen kam sie dann nicht zum Fressen, ging ins Zimmer meiner Tochter und blieb dort ... Abends kam sie und brach zusammen. Da diese Tierarztpraxis nicht zu erreichen war (17 Uhr) ging ich zu einem anderen Tierarzt. Dort war man von dem Medikament entsetzt! Die Katze hatte das Blut zu dick, der Kreislauf brach zusammen. Sie verstarb in der Nacht. Nun habe ich mir den Beipackzettel durchgelesen (den ich nicht von der Praxis bekam, auch wurde mir zu dem Medikament NUR gesagt das soll den Magen schonen). Da steht erstens es ist für Menschen, 2. 10 - 14 Jahre (32 - 53 kg ) Kind Tagesmaximaldosis: bis zu 4 Tabletten (entsprechend bis zu 2000 mg Metamizol-Natrium 1 H2O).. der Katze mit 5 kg wurden 2x 166 mg verabreicht. Für kleine Kinder ist das Medikament abzuraten. Also auf jeden Fall zu hoch dosiert und auch noch über Tage (15 Tabletten wurden mir mitgegeben). OP für die Zähne sollte am Dienstag sein. Die Tierarztpraxis, in der die Katze verstarb, meinte noch die Zähne seien gar nicht so schlimm. Als meine Tochter die Rechnung von Montag abgeholt hat, wurde ihr erst angeboten, dass die Tierarztpraxis die Katze zur Pathologie gibt ... als meine Tochter sagte, dass wir da bereits hin unterwegs sind (nach dem Ratschlag der zweiten Praxis), wurde gleich versucht es runter zuspielen, auch wurde gesagt, dass die Katze vielleicht bei uns etwas falsches gefressen haben könnte...man könnte den Tod nicht verstehen. Wie würden Sie nun vorgehen? Ich möchte es gerne aufgeklärt haben. Auch ist es nun das zweite Tier in meiner Anwesenheit (seit November 22) das falsch behandelt wurde. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie Ihre noch so junge Katze verloren haben und sich daran nun auch noch ein (Rechts-)streit mit dem Tierarzt anschließen könnte. Da im Recht Emotionen jedoch keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen und im Zweifel einen Obduktionsbericht sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Es war daher sehr gut, dass Sie die Katze haben obduzieren lassen. Lassen Sie sich zudem einen Ausdruck der Karteikarte Ihres Katers sowie alle Unterlagen (Laborergebnisse, etc.) aushändigen und wenden sich damit an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Rechtslage und Ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
 

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