zurück zur Übersicht Welpenkauf mit Ratenzahlung 21.01.2023 von Linn N Es geht um folgendes: Ich habe vor ca. 2 Monaten einen Welpen gekauft mit Kaufvertrag, indem eine monatliche Ratenzahlung mit den Züchtern vereinbart wurde. Diese zahle ich selbstverständlich in vereinbarter Höhe zuverlässig & pünktlich. In dem Kaufvertrag steht drin, dass der Welpe bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Züchter bleibt. Können die Züchter den Welpen zurückfordern bzw. damit durchkommen, dass ich den Welpen dann zurückgeben muss? Wenn ja mit welchen Begründungen? Oder bezieht sich das lediglich darauf, dass sie sie zurückfordern können, wenn die Zahlung vollständig bis Tag x wie in dem Vertrag festgehalten geleistet wurde? Liebe Grüße & danke für die Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalt bei Ratenzahlung ist aus Verkäufersicht ein gute und gängige Möglichkeit um die Ratenzahlung zu sichern bzw. sich abzusichern, wenn die Raten eben nicht mehr gezahlt werde. Für Sie hat dies den Vorteil, dass der Züchter Ihnen den Hund direkt übergeben hat, ohne dass Sie den gesamten Kaufpreis in einem zahlen mussten. Bis zur vollständigen Zahlung haben Sie ein Anwartschaftsrecht und ein Recht zum Besitz. Geregelt ist der Eigentumsvorbehalt in § 449 in Verbindung mit § 90a BGB. In § 449 Absatz 2 BGB ist geregelt, dass der Verkäufer auf Grund des Eigentumsvorbehalts die Sache/den Hund nur herausverlangen kann, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist jedoch für den Verkäufer nur möglich, wenn im Kaufvertrag ein wirksames Rücktrittsrecht vereinbart ist (z.B. der Zahlungsverzug) oder wenn ein gesetzlich Rücktrittsrecht besteht (z.B. keine artgerechte Hundehundehaltung o.ä.). Mit anderen Worten kann der Züchter bis zum Zeitpunkt der letzten Zahlung nicht grundlos und jederzeit den Welpen zurückfordern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalt bei Ratenzahlung ist aus Verkäufersicht ein gute und gängige Möglichkeit um die Ratenzahlung zu sichern bzw. sich abzusichern, wenn die Raten eben nicht mehr gezahlt werde. Für Sie hat dies den Vorteil, dass der Züchter Ihnen den Hund direkt übergeben hat, ohne dass Sie den gesamten Kaufpreis in einem zahlen mussten. Bis zur vollständigen Zahlung haben Sie ein Anwartschaftsrecht und ein Recht zum Besitz. Geregelt ist der Eigentumsvorbehalt in § 449 in Verbindung mit § 90a BGB. In § 449 Absatz 2 BGB ist geregelt, dass der Verkäufer auf Grund des Eigentumsvorbehalts die Sache/den Hund nur herausverlangen kann, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist jedoch für den Verkäufer nur möglich, wenn im Kaufvertrag ein wirksames Rücktrittsrecht vereinbart ist (z.B. der Zahlungsverzug) oder wenn ein gesetzlich Rücktrittsrecht besteht (z.B. keine artgerechte Hundehundehaltung o.ä.). Mit anderen Worten kann der Züchter bis zum Zeitpunkt der letzten Zahlung nicht grundlos und jederzeit den Welpen zurückfordern.