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Eigentumsverhältnisse zweier Katzen

von Miriam E.

Hallo, Meine Nachbarn haben mir zwei katzen übergeben. Seit Monaten terrorisieren sie die Nachbarschaft und die Haltung der zwei armen Kätzchen war unter denkbar schlechten Bedingungen, Umständen und Absichten. Bereits das Veterinäramt wollte ich diesbezüglich verständigen. Da sie sich weigerten etwas schriftlich zu vereinbaren, konnte ich mir bereits denken, dass eine Rückforderung nicht ausgeschlossen ist. Umgehend habe ich die Katzen medizinisch und mit liebe versorgt. Auch habe ich deutlich gemacht, dass eine Übergabe endgültig ist und das wollten beide zu dem Zeitpunkt auch.die ganze Situation ist verzwickt und das ganze Drama ist lediglich durch Zeugen zu bestätigen. Die Katzen sind offenbar glücklich mit mir und auch tätowiert und auf mich registriert. Was kann ich tun, denn ich werde nun bereits bedroht und belästigt. Viele Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es sehr häufig, dass es gerade zwischen Familienangehörigen, Freunden oder auch Bekannten zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von überlassenen Haustieren kommt, da zwischen Freunden und Bekannten in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind.
 
Da die Nachbarn die Katzen nun zurückfordern, müssten sie beweisen können, dass sie trotz der Übergabe an sie nach wie vor noch Eigentümer der Katzen sind. Dies ist jedoch in der Praxis meist schwierig. Da die Nachbarn Ihnen die beiden Katzen freiwillig übergeben haben, mit der endgültigen Übereignung einverstanden waren und sie seitdem (wahrscheinlich) alleine für die Kosten aufkommen, spricht zu Ihren Gunsten als rechtmäßige Besitzerin der Katzen, dass Sie auch Eigentümerin gemäß § 1006 BGB sind.
 
Wenn sie die Katzen tatsächlich wieder zurück haben möchten, müssten sie die Herausgabe gerichtlich einklagen. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann je nach dem Ergebnis dieser Prüfung entscheiden. Für den Fall, dass Sie die beiden tatsächlich herausgeben müssten, sollte ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden und die Herausgabe von der Erstattung der entstandenen Futter- und Tierarztkosten abhängig gemacht werden.
 
Am besten sollten Sie auch zu Beweiszwecken nur noch schriftlich mit den Nachbarn kommunizieren. Da Sie schreiben, sich bedroht und belästigt zu fühlen ist zu überlegen ob eine Strafanzeige sinnvoll ist. Da Sie schreiben, dass es die Sache verzwickt ist und dramatisch ist, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort um in einer vertraulichen Beratung das sinnvolle weitere Vorgehen zu besprechen.

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