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Tier bis neuen Wohnungsfund vor rübergebend untergebracht.

von Tobias M.

Guten Tag, Wir haben unsere Katze innerhalb der Familie/Bekannten gekauft und einen Beitrag/Raten überwiesen jedoch haben wir keinen "schriftlichen Kaufvertrag" abgeschlossen da man innerhalb der Familie sowas normalerweise nicht benötigt(dachten wir). Wir sind nun sein paar Monaten auf der Suche nach einer neuen Wohnung und haben unsere Katze für diesen Zeitraum bei diesen Bekannten untergebracht. Nun sind wir zu dem Entschluss gekommen für das Tier es dort zulassen da es sich gut eingelebt hat und wir es nicht wieder ihrem Zuhause entreißen möchten. Jedoch wollen diese Bekannten uns kein Geld für diese Katze geben und behalten sie einfach. Was tun ? - Wir besitzen noch den Impfausweis des Tieres. - Haben alle Sachen schriftlich auf dem Handy (Das die unser Tier haben und bisher nicht zurück geben wollen) - Überweisungsnachweise das wir Monatlich Geld überwiesen haben. - In den Handy-Nachrichten den Verlauf das es sich um unsere Katze handelt und wir sie damals abgekauft hatten und sie seitdem Probleme machen uns Geld zurück zu überweisen.) Es wurde bereits mehrmals erwähnt das sie uns das Geld schicken würde, aber bisher ist noch nichts passiert(1-2Monate). Dieses haben wir sogar als Sprachnotiz von ihr auf dem Handy. Würde mich über jede Hilfe freuen. mfg T.M

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es sehr häufig, dass es gerade zwischen Familienangehörigen, Freunden oder auch Ex-Partnern zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit überlassenen Haustieren kommt, da zwischen Freunden und Bekannten in der Regel nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind.
 
In Ihrem Fall geht es um die Prüfung Ihres Anspruchs auf Zahlung bzw. Rückzahlung.  Zu diesem Zwecke müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden, was aus rechtlicher Sicht zwischen Ihnen vereinbart wurde, z.B. ob es sich um einen zweiten Kaufvertrag handelte, in dem Sie nun der Verkäufer und Ihre Bekannten die Käufer sind oder es sich um Ihren Rücktritt vom ursprünglichen Kaufvertrag handelt und Sie den in Raten gezahlten Kaufpreis wieder zurückbekommen müssten.
 
Dies lässt sich jedoch nur anhand der Einzelheiten und dem WhatsApp Verlauf bzw. der Sprachnachrichten prüfen.
 
Da Sie jedoch schreiben, dass bereits mehrmals erwähnt wurde, dass das Geld zurückgezahlt wird und Sie dies mittels Sprachnachricht sogar beweisen können, könnten Sie sich jedenfalls auf dieses Anerkenntnis berufen und die Dame schriftlich auffordern, den Betrag innerhalb von zwei Wochen (setzen Sie ein konkretes Datum ein) zu bezahlen.
 
Sollte sie dies nicht geschehen oder sie sich weigern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin um sich entweder vertreten zu lassen oder zumindest über die Erfolgsaussichten und das Kostenrisiko einer möglichen Klage anwaltlich beraten lassen.
 

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