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Nachbar behält ständig unseren Kater bei sich

von Eva B.

Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen in einem Haus mit einem Nachbarn (dem Vermieter), wir oben, er unten. Obwohl wir ihn mehrfach (per SMS und im persönlichen Gespräch) darauf hingewiesen haben, unseren Kater (Freigänger) weder zu füttern noch bei sich reinzulassen, fängt er den Kater täglich ab und lässt ihn bei sich in die Wohnung. Unser Kater hat einen Tracker und wir sehen, wenn er ums Haus ist, aber nicht eindeutig geortet werden kann (weil er beim Nachbarn ist). Jedes Mal müssen wir dann eine SMS schreiben und die Herausgabe erbitten. Manchmal behauptet er dann, er habe den Kater gar nicht gesehen, kurz darauf sitzt dieser aber dann bei uns vor der Balkontür. Nun behauptet er, er würde den Kater nur hereinlassen, weil wir ja arbeiten - wir arbeiten beide im Home Office, und heute laufen wir schon wieder seit 10 Uhr wie aufgescheuchte Hühner herum, pfeifen, suchen, gucken auf den Tracker, weil wir sehen, dass der Kater in der Nähe ist, aber einfach draußen nicht auffindbar. Das ignoriert er alles, bis wir ihn direkt ansprechen, dann lässt er den Kater erst raus. Obwohl wir erst vor wenigen Tagen darum baten, dass er den Kater nicht reinlässt, war dieser seitdem wieder bei ihm. Der Tracker hat eine Funktion zum Anklingeln desselbigen, das ignoriert er einfach, obwohl das für den Kater auch nicht angenehm sein muss, mit dem piependen Halsband bei ihm zu sitzen. Können wir irgendwas gegen ihn erwirken? Ich spiele mit dem Gedanken, mich mal bei der Polizei beraten zu lassen, ob man eine einstweilige Verfügung o.ä. erwirken kann, als Druckmittel. Ich habe alles dokumentiert, wenn der Kater mal wieder weg war, die SMS, usw., es geht jetzt seit über einem Jahr so, dass er unsere Wünsche bezüglich des Katers ignoriert. Ebenso baten wir ihn darum, den Kater nicht zu füttern, allerdings stellt er für Nachbarskatzen jeden Tag offen Futter raus und sagt, er kann ja nicht kontrollieren, welche Katze dann frisst. Den Durchfall und das Erbrochene haben wir dann regelmäßig in der Wohnung. Wir haben ihm sogar mal angeboten, uns den Kater abzukaufen, da er ihn ständig bei sich hat, aber er sagt, er kann leider keine Katze haben, da er kein Katzenklo stellen kann. Vermutlich wird er, wenn es hart auf hart kommt, anfangen, sich querzustellen, weil der Kater in seinem Garten ist, einmal deutete er an, wenn der Kater bei ihm im Haus etwas zerstören würde, müssten wir dafür haften. Müssen wir das, wenn er die Tür offenlässt bzw den Kater gezielt reinlässt? Wenn wir schriftlich eine Mitteilung an den Nachbarn senden, dass er das Behalten des Katers zu unterlassen hat, und es zum Gericht gehen sollte, wegen Unterlassungsverfügung, reichen dann seine zahlreichen SMS, dass er den Kater hat und herauslässt, bzw. unsere Dokumentation der Vorfälle, in denen der Kater kurz nach Schreiben der SMS an ihn vor unserer Tür stand, als Beweis? Danke und viele Grüße!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden, da Freigänger nicht einsperrt werden können. Insbesondere in den Fällen, in denen die Katzen Spezialfutter oder Medikamente benötigen ist dies für die Halter sehr ärgerlich. Dass dieser Nachbar Ihr Vermieter ist, macht die Sache in Ihrem Fall noch belastender.
Sie als Eigentümerin haben das Recht andere von der Einwirkung auf ihre freilaufende Katze auszuschließen, so hat dies z.B. das Landgericht München I in seiner Entscheidung vom 25.01.2019 sehr ausführlich dargelegt.
 
Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine  Unterlassungsverfügung beantragen (die Polizei ist dafür nicht zuständig), versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da Sie allerdings das Prozess- und Kostenrisiko tragen, sollten sich vorab anwaltlich beraten lassen, da Sie beweisen können müssen, dass der Nachbar den Kater füttert (was er wahrscheinlich bestreiten wird mit dem Hinweis auf das offene Futter für eine Vielzahl von Katzen) und ihn im Haus behält. Es ist sehr gut, dass Sie über den GPS-Tracker bereits seinen Aufenthalt nachweisen können und die SMS vorliegen haben, ob dies allerdings auch für der Erlass einer Unterlassungsverfügung reicht, kann erst nach Einsicht in die SMS, das Protokoll etc. bewertet werden.
 
Da es sich um Ihren Vermieter handelt, sollten Sie vor einem Prozess, der sich über viele Monate hinziehen kann, zuvor wenn möglich versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller, schneller und günstiger als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann. Die zuständige Schiedsperson erfragen Sie am besten im Rathaus.
 
 

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