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Meldung eines Tieres

von Cornelia K.

Sehr geehrtes Tasso, ich habe einen Jack Rassel Mix seit über 3 Jahren als treuen Begleiter. Nun muss ich für 6 Monate ins Ausland. Würde gern meinem Bruder den Hund in die Obhut geben, damit er nicht aus seine Umgebung gerissen wird. Mein Bruder wohnt im anderen Landkreis. Geht es oder muss auf meinen Bruder der Hund in der Zeit angemeldet werden? Hochachtungsvoll 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob der Hund in dieser Zeit am Wohnort Ihres Bruders zur Hundesteuer angemeldet werden muss, hängt von der dortigen Hundesteuersatzung ab und kann daher ohne Kenntnis des Wohnortes nicht beurteilt werden. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Hundehalter-Haftpflichtversicherung, ob der lange Aufenthalt bei Ihrem Bruder von Ihrem Vertrag gedeckt ist oder ob Sie die Versicherung noch ergänzen müssen.
 
Aus meiner Erfahrung rate ich Ihnen dringend dazu mit Ihrem Bruder alles rund um den Hund klar zu besprechen und auch wenn es Ihnen unangenehm oder nicht erforderlich erscheint, das Ergebnis schriftlich festzuhalten. Dies dient nicht nur der Klarheit, sondern auch zu Beweiszwecken.
 
Da sich gerade zwischen Familienangehörigen und Freunden/Bekannten in der Praxis oft Probleme bei der Rückgabe der überlassenen Tiere ergeben (der Betreuer möchte nach der langen Zeit das Tier behalten und behauptet es sei eine Schenkung gewesen) sollten Sie zumindest folgendes unbedingt schriftlich (sei es per Schriftstück, per E-Mail oder WhatsApp aber irgendwie schriftlich) festhalten und absichern:
 
Der Hund ist und bleibt Ihr Eigentum, Ihr Bruder erhält ihn nur zur vorübergehenden Pflege während Ihres Auslandsaufenthaltes (rechtlich handelte es sich dabei um einen Verwahrungsvertrag) und halten Sie fest, wie mit den Kosten für den Hund verfahren werden soll, also welche Kosten Sie weiterhin tragen (Futter, Tierarzt, Versicherung, Steuer, ...) und ob bzw. welche Ihr Bruder übernimmt, etc.
 
 

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