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Kaufvertrag Hund nicht zustande gekommen

von Manu S.

Hallo, am Samstag sollte ein Rauhaardackelmädchen bei uns einziehen. Hund wurde vorab als sehr lieb beschrieben. Lässt alles mit sich machen, beisst nicht etc pp Es handelt sich um einen Rauhaardackel von einem Züchter. Das Dackelmädchen hat geworfen und darf nun in Zuchtrente gehen. Es wurde uns gesagt, dass der Hund keine Welpen mehr bekommen dürfe oder aber man ihn für uns vorab kastriert. Da wir für den Hund finden, dass eine Kastration in der gewohnten Umgebung besser ist, stimmten wir der Kastration zu. Es wurde vereinbart, dass der Züchter uns den Hund 10 Tage nach der Kastration bringt. Züchter wollte sehen wo sein Hund unter kommt. Der Hund war noch nicht zur Tür herin, da bellte er schon los. War total unter Strom, knurrte nur und biss 4x zu. Wer nimmt bitte einen Hund der beim ersten Treffen 4x beißt? Züchterin meinte, so kennt sie den Hund nicht. Wir sind jetzt im Nachhinein der Meinung, dass der Hund nicht sozialisiert ist. Er kennt keine fremden Wohnungen. Er war völlig von der Rolle, total gestresst. Wir sind Hundeerfahren. Haben schon immer Rauhaardackel. Aber so ein aufgewühltes Tier haben wir noch nie gesehen. So nun zu meiner Frage. Die Anzahlung von 250 Euro wollen wir natürlich wieder zurück. Züchterin möchte diese uns jedoch nicht mehr geben. Denn: Sie fuhr 270 Kilometer zu uns (was aber ihre Idee war) Auch hat sie die Kastration ja gezahlt (dies war ja auch ihre Idee) Und ein Hund ist ein Lebewesen, man weiß nie wie er auf einen reagiert. Aber er wurde uns als lieb und nett beschrieben, der alles mit sich machen lässt. Und das erst war er macht, ist, dass er auf uns losgeht und 4x zubeißt... Kommentar von der Züchterin: Ist eben ein DAckel und wenn sie nicht mit ihm fertig werden, dann setzen sie ihn doch in die Zeitung. Armes Tier, kann ich da nur sagen... Hat sie denn ein Recht das Geld einzubehalten? Ich danke Ihnen vielmals. Viele Grüße, 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zu prüfen ist zunächst, ob zwischen Ihnen und der Züchterin bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen war oder ob es sich zunächst nur um eine Reservierung oder eine Vorvertrag o.ä. gehandelt hat. Dies ist wichtig für die Frage, ob und auf welcher Rechtsgrundlage Sie einen Rückzahlungsanspruch haben könnten. Es geht zwar aus Ihrer Schilderung nicht eindeutig hervor, aber es scheint, dass Sie die Hündin „blind“ gekauft haben, also sie vor der Übergabe durch die Züchterin bei Ihnen zu Hause gar nicht persönlich gesehen haben. Dies könnte in Ihrem Fall von Vorteil sein, wenn die Hündin nicht wie beschrieben und Ihnen daher ein Rücktrittsrecht, ein Anfechtungsrecht o.ä. zustand, das sie mit der Verweigerung der Annahme der Hündin geltend gemacht haben.
 
Hierfür müssten jedoch die Einzelheiten geprüft werden und insbesondere der Kaufvertrag (sofern es einen schriftlichen Vertrag gibt), die Verkaufsanzeige und die Korrespondenz mit der Züchterin eingesehen werden. ist Da es auf die konkreten Formulierungen ankommt ist leider an dieser Stelle keine weitere Einschätzung möglich. Sofern noch nicht geschehen, fordern Sie die Züchterin zu Beweiszwecken schriftlich auf Ihnen die Anzahlung von 250,00 € innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen um sie in Verzug zu setzen. Sollten Sie sich nicht einigen oder sollte sie dies weiterhin verweigern, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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