zurück zur Übersicht Katze ummelden auf neuen Besitzer 01.02.2023 von Marc S. Guten Tag, unsere Katze lebt jetzt seit mittlerweile 2 Jahren bei uns und wir möchten gerne den Chip auf uns schreiben lassen. Wir haben damals noch in einem anderen Ort gelebt und da kam die Katze Scho regelmäßig zu uns und als wir umgezogen sind wollten wir die alten Besitzer kontaktieren und fragen ob wir die Katze abkaufen können da die Katze damals schon jeden Tag bei uns verbracht hat. Jetzt wollten die Besitzer kein Kontakt zu uns haben obwohl wir es öfter probiert haben mit denen zu sprechen, also haben wir die Katze mitgenommen und wir stehen auch im Kontakt mit dem Tierschutzverein Mössingen und da wurde nie gemeldet das die Katze vermisst wird. Jetzt ist meine Frage kann ich die Katze einfach auf uns ummelden oder hat der alte Besitzer noch irgendwelche ansprüche auf die Katze? Danke schon mal für die Hilfe. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Frage nicht so einfach zu beantworten, da es um die komplizierte Prüfung der Eigentumslage geht. Ursprünglich jedenfalls waren die Ihnen bekannten Personen Eigentümer der Katze. Ob es zu einer Übereignung auf Sie gekommen ist und Sie Alleineigentümer der Katze sind, ist nur anhand der Einzelheiten zu prüfen. Allein in den Umständen, dass die Katze bereits seit zwei Jahren bei Ihnen lebt und Sie sie bei Ihrem Umzug mitgenommen haben, ist keine Übereignung zu sehen. Zu prüfen ist daher, wie Ihre Kontaktversuche abgelaufen sind, insbesondere ob Sie Ihren Wunsch bzw. das Angebot die Katze kaufen zu möchten tatsächlich äußern konnten, ob Sie die Mitnahme der Katze angekündigt haben oder die Personen jeglichen Kontakt zu Ihnen verweigert haben und es überhaupt keine Korrespondenz zwischen Ihnen gab. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob zu Ihren Gunsten die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Frage nicht so einfach zu beantworten, da es um die komplizierte Prüfung der Eigentumslage geht. Ursprünglich jedenfalls waren die Ihnen bekannten Personen Eigentümer der Katze. Ob es zu einer Übereignung auf Sie gekommen ist und Sie Alleineigentümer der Katze sind, ist nur anhand der Einzelheiten zu prüfen. Allein in den Umständen, dass die Katze bereits seit zwei Jahren bei Ihnen lebt und Sie sie bei Ihrem Umzug mitgenommen haben, ist keine Übereignung zu sehen. Zu prüfen ist daher, wie Ihre Kontaktversuche abgelaufen sind, insbesondere ob Sie Ihren Wunsch bzw. das Angebot die Katze kaufen zu möchten tatsächlich äußern konnten, ob Sie die Mitnahme der Katze angekündigt haben oder die Personen jeglichen Kontakt zu Ihnen verweigert haben und es überhaupt keine Korrespondenz zwischen Ihnen gab. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob zu Ihren Gunsten die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB gilt. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.