zurück zur Übersicht Tierhaltung in Mietwohnung nicht erlaubt 25.05.2010 von Miriam K. Sehr geehrter Frau Fies, Seit Februar 2009 wohne ich nun in einer Mietwohnung. Die Haltung von Hunden und Katzen ist im Mietvertrag nicht gestattet, jedoch befand sich bereits ein Hund im Haus. Anfangs frage ich meine Vermieterin, nach Katzenhaltung, worauf Sie mir entgegen brachte, das man bei Anschaffung nochmal drüber reden könnte. Nach diversen Auseinandersetzung mit der Vermieterin, blieb Sie nun bei dem Verbot. Nun ist direkt unter mir eine neue Mieterin eingezogen, die einen Hund besitzt, der ihr selbst gehört. Nun ist meine Frage: Ist es erlaubt, das meine Vermieterin, einer Partei die Tierhaltung erlaubt und der andern untersagt? Und: Wenn ich mir nun eine Katze zulegen würde, ohne die Vermieterin erneut zu kontaktieren, was wären dann die Folgen? In diverse Foren teilen sich da die Meinungen. Ich wäre Ihnen für Ihre Hilfe sehr dankbar und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Miriam Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn im Mietvertrag einerseits ausdrücklich die Hunde- und Katzenhaltung untersagt ist, die Vermieterin jedoch andererseits anderen Mietern die Hundehaltung offensichtlich erlaubt, erscheint das Verbot der Katzenhaltung willkürlich und könnte unwirksam sein. Fordern Sie die Vermieterin erneut, diesmal allerdings schriftlich auf, Ihnen die Katzenhaltung zu genehmigen und dies schriftlich zu fixieren. Sollten Sie sich weiterhin weigern, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin einschalten. Falls Sie sich trotz des Verbots eine Katze anschaffen, könnte Ihre Vermieterin Sie auf Entfernung der Katze beim Amtsgericht verklagen. In diesem Verfahren prüft das Gericht dann, ob das Verbot wirksam ist und ob Sie die Katze aus der Wohnung entfernen müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn im Mietvertrag einerseits ausdrücklich die Hunde- und Katzenhaltung untersagt ist, die Vermieterin jedoch andererseits anderen Mietern die Hundehaltung offensichtlich erlaubt, erscheint das Verbot der Katzenhaltung willkürlich und könnte unwirksam sein. Fordern Sie die Vermieterin erneut, diesmal allerdings schriftlich auf, Ihnen die Katzenhaltung zu genehmigen und dies schriftlich zu fixieren. Sollten Sie sich weiterhin weigern, sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin einschalten. Falls Sie sich trotz des Verbots eine Katze anschaffen, könnte Ihre Vermieterin Sie auf Entfernung der Katze beim Amtsgericht verklagen. In diesem Verfahren prüft das Gericht dann, ob das Verbot wirksam ist und ob Sie die Katze aus der Wohnung entfernen müssen.