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Kastration ohne Einwilligung

von Simon H.

Hallo! Unser Kater (Freigänger, halbes Jahr alt, gepflegt) war vor kurzem verschwunden und wir haben ihn als vermisst gemeldet und auch Plakate aufgehängt. Einen Tag später kam eine Nachbarin zu uns und erzählte uns sie habe unseren Kater eingefangen (zusammen mit noch ein paar anderen (ihren Angaben nach) wilden Katzen) und in die nahe gelegene Tierklinik gebracht (in der unsere Nachbarin sogar selbst an der Rezeption arbeitet). Sie wusste jedoch nicht dass es sich um unseren Kater handelt. In der Tierklinik wurden all diese Katzen (inklusive unserem Kater) sterilisiert/kastriert. Unser Kater ist jedoch gechippt und wir hatten uns bewusst gegen eine Kastration entschieden. Hätte der Tierarzt hier nicht erstmal prüfen müssen, ob es sich bei diesen Katzen tatsächlich um wilde Katzen handelt und versuchen einen Chip zu finden/auszulesen? So wurden jetzt einfach Fakten geschaffen, die unserer Meinung nach negativ sind für die Entwicklung einer Katze... Mir geht es nicht um eine Kostenfrage, denn Kosten wurden uns (immerhin) für die Kastration nicht in Rechnung gestellt. Jedoch finde ich das Verhalten sehr übergriffig und unprofessionell. Viele Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst ist grundsätzlich bei jedem Heimtier (insbesondere bei zutraulichen Katzen) davon auszugehen, dass es einen Eigentümer hat und daher keine herrenlose Katze ist. In Ihrem konkreten Fall kommt hinzu, dass Ihr Kater gechipt ist, leider schreiben Sie jedoch nicht, ob Sie ihn auch bei TASSO oder einem anderen Register auf ihren Namen registriert haben, so dass Sie hätten kontaktiert werden können.
 
Da es sich für Ihre Nachbarin als Überbringerin der Katzen in die Tierklinik also um eine fremde Katze handelte und sie die Katzen wahrscheinlich in der Klinik als herrenlos angegeben hat, ist zu prüfen, ob es sich bei der vorsätzlichen Kastration einer fremden Katze, um eine „Beschädigung“ im Sinne des BGB sowie möglicherweise eine strafbare Sachbeschädigung handelt, sodass Sie einen Schadensersatzanspruch haben könnten. Anhand der Einzelheiten müsste geprüft werden, worin konkret Ihr Schaden besteht und wie hoch dieser zu beziffern ist.
 
Vom Tierschutzgesetz könnte die Kastration zwar theoretisch gedeckt sein, da § 6 Tierschutzgesetz die -eigentlich verbotene- Kastration eines Tieres unter anderem dann erlaubt, wenn die unkontrollierte Fortpflanzung verhindert werden soll. Ob dies jedoch in Ihrem konkreten Fall anwendbar ist, müsste geprüft werden und kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Des Weiteren wäre auch wichtig zu wissen, ob es in Ihrer Stadt eine Verpflichtung zur Kastration von Freigängern gibt und gegebenenfalls welche Ausnahmen es gibt.
 
 

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