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Tierbeschlagnahme

von Antje M.

Ich benötige sehr dringend einen Anwalt für tierrechte. Hier im Osten Deutschlands werden ohne Gerichtsbeschluss Tiere vom vet Amt oder Ordnungsamt weg genommen. Mir auch passiert, ohne Angabe von Gründen und Gerichtsbeschluss. Ich habe nie ein Schriftstück gesehen, warum meine Tiere beschlagnahmt wurden. Es gab keine Verwahrlosung, Misshandlung oder dergleichen oder Hungerzustand, auch kein Attest darüber. Das Ordnungsamt hat verfügt, weil ein neidischer Nachbar sich beschwerte, dass Hunde länger wie 30 min am Tag gebellt hätten, was nicht der Wahrheit entspricht. Nachbar und Ordnungsamt verstehen sich privat sehr gut. Ich habe nie rechtliches Gehör erhalten, geschweige denn meine Zeugen, keine Belege geprüft ! Ich bitte dringend um Hilfe. Ich liebe meine Tiere sehr, habe alle aufgepäppelt, medizinische Versorgung inklusive. Mit Rechnung und Futtermittel Belege ect... Im April 2020 noch Beleg von dem vet Amt, dass es "keinen Anlass zum Handeln gibt" . November 2020 entfernten sie meine Tiere aus meinem verschlossenen Grundstück und Haus. Bitte um Hilfe ! Mfg 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider lassen sich weder die Rechtmäßigkeit noch die Erfolgsaussichten, ob Sie Ihre Hunde zurückerhalten an dieser Stelle beurteilen, da dies einerseits von den gesamten Einzelheiten abhängt und auch davon, ob überhaupt noch Rechtsmittel eingelegt werden können oder ob die Fristen dazu schon abgelaufen sind.
 
Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass Sie mit dem Veterinäramt zuvor in Kontakt waren. Ich nehme an, dass Sie von der Behörde mehrere Schreiben bekommen haben, darunter vielleicht auch eine Ordnungsverfügung oder einen Bescheid, an dessen Ende eine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist. Dieses dort benannte Rechtsmittel (entweder Widerspruch oder Klage) muss innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der dort genannten Behörde oder Gericht eingegangen sein. Sollte es sich um die Wegnahme im November 2020 und damit vor über zwei Jahren handeln, könnten alle Fristen abgelaufen sein. Sollte diese Monatsfrist bereits verstrichen sein, ohne dass Sie entsprechend tätig wurden, müsste geprüft werden ob z.B. die Rechtsmittelbelehrung fehlerhaft war und so die Frist noch andauert oder ob andere rechtliche Schritte noch möglich.
 
Zudem ist es erforderlich eine Akteneinsicht bei der Behörde zu beantragen um dann gezielt prüfen zu können, welche Schritte möglich und sinnvoll sind. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin vor Ort.
 

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