zurück zur Übersicht

Katze einfach entsorgt

von Heike S.

Guten Tag, Wir vermissen seit einiger Zeit unsere Katze und haben nun den Hinweis erhalten, dass sie überfahren wurde. Da auch die Polizei vor Ort gewesen war, haben wir uns an unsere Dienststelle gewendet. Dort hat man uns mitgeteilt, dass die Katze wie Wildunfall gehändelt und entsorgt wurde. Der Unfall ereignete sich im Wohngebiet, die Katze ist sehr gut genährt und hat gut 5Kg. Sie ist gechipt und registriert, genau um im Fall eines Unglücks informiert werden zu können. Nun hat niemand ein Foto der Katze gemacht, noch wurde ein Chip ausgelesen oder die Katze im Polizeibericht näher beschrieben, um vielleicht einem Halter Gewissheit geben zu können. Dabei ist unsere Katze sehr auffällig gekennzeichnet. Da mir von seitens des Tierschutzes mitgeteilt wurde, dass verunglückte Katzen im nächstgelegenen Tierheim abgegeben und für einige Zeit aufbewahrt werden, frage ich mich, warum dieses nicht stattfand. Und unsere Katze einfach entsorgt wurde. Kann man rechtliche Schritte einleiten, da die Katze ja als Gegenstand mein Eigentum darstellt...?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn dies ein trauriges Thema ist, spielen Emotionen im Recht keine Rolle, daher bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Grundlage für den Umgang mit toten Heimtieren ist das „Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz“, an das sowohl Bürger als auch Behörden gebunden sind. Dieses Gesetz hat im Jahre 2004 im Zuge der BSE-Krise das „Tierkörperbeseitigungsgesetz“ abgelöst.
Danach sind tote Heimtiere entweder ordnungsgemäß zu „entsorgen“ oder dürfen unter bestimmten Voraussetzungen im eigenen Garten begraben werden. Diesem Gesetz ist keine Verpflichtung der Behörde zu entnehmen, dass diese zunächst einen Chip oder eine Tätowierung suchen müsste und Recherchen nach dem Eigentümer anzustellen wären. Da Hintergrund der gesetzlichen Regelungen mögliche Krankheits-und/oder Seuchengefahren durch die toten Tierkörper darstellen, kann je nach Einzelfall auch nicht erst eine unter Umständen längere Recherche gestartet werden.
 
Sofern die Städte und Gemeinden nicht eine eigene entsprechende Verordnung erlassen haben oder eine entsprechende interne Arbeitsanweisung erlassen haben, sind sie meines Erachtens auch nicht verpflichtet. In Ihrem Fall müsste daher die Auskunft des Tierschutzes, dass Tiere im Tierheim abgegeben und aufbewahrt werden, im Einzelnen überprüft werden, ob sich hieraus eine verbindliche Pflicht ergibt. Dies ist daher nur eine erste Einschätzung, um diese Frage abschließend und verbindlich zu beantworten, ist eine umfangreiche Recherche in der juristischen Literatur und Rechtsprechung notwendig, die an dieser Stelle nicht möglich ist.
 
 
 

763.072 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung