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Tierklinik

von Дарья Г.

Guten Tag meine Damen und Herren. Gestern hatte mein Kater ziemlich lange Anfälle, ich musste ihn in die Tierklinik bringen. Es war spät in der Nacht, ich rief vorher an und warnte, mit welcher Situation wir unterwegs waren. Als ich in der Klinik ankam, war kein Tierarzt da, und das Mädchen, das nicht versorgt wurde, versuchte nicht einmal, meiner Katze zu helfen. Sie hörte ihm zu und sagte, dass er tot sei, obwohl er vor ein paar Minuten Lebenszeichen zeigte und warm war in dem Moment, als man ihm zuhörte. Ich glaube, dass das Mädchen ihr Wissen nicht genutzt und nicht versucht hat, die Katze zu retten, sie könnte eine Herzmassage machen, versuchen zu retten, aber sie hat nichts getan. Ich würde gerne wissen, warum sie nicht versucht hat, das Tier zu retten? Es gab eine Chance, sie gab sie ihm nicht. Und warum es bei unserer Ankunft keinen Arzt gab, frage ich mich auch. Die Anschrift der Tierklinik ist beigefügt. Ich möchte auch wissen, was ich als nächstes tun soll? Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich bedauere, dass Sie Ihren Kater auf so tragische Weise verloren haben. Ich verstehe Ihre Wut und Verärgerung, da jedoch im Recht Emotionen keine Rolle spielen, bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort.
 
Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet. Zunächst allgemeinen Information hierzu vorweg.
 
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Anders ist es allerdings, wenn der Tierarzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist. Die fehlende Dokumentation spricht dann gegen den Tierarzt und kehrt die Beweislast um. Der Tierarzt muss nun seinerseits beweisen, dass der Schaden auch bei einer fehlerfreien Behandlung eingetreten wäre. Die Höhe des jeweiligen Schadensersatzes richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Ebenfalls zu einer Beweislastumkehr kommt es bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z.B. bei einem Befunderhebungsfehler, so der BGH in seinem Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „grobe Behandlungsfehler“ mittels eines Sachverständigen bestätigt werden.
 
Ob in Ihrem konkreten Fall der Tierklinik und/oder der Mitarbeiterin eine Sorgfaltspflichtverletzung und ein sogenanntes „Übernahmeverschulden“ zur Last gelegt werden kann bzw. ob ein grober Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann, läßt sich an dieser Stelle nicht bewerten. Dies setzt nicht nur die umfangreiche Prüfung aller vorhandenen medizinischen Unterlagen etc. voraus, sondern wird wahrscheinlich auch eine Bewertung durch einen Gutachter oder Sachverständigen nötig machen.
 
Wichtig wird in diesem Zusammenhang u.a. die Frage an den Sachverständigen sein, ob es tiermedizinisch (noch) vertretbar war, dass die Mitarbeiterin auf die erste Hilfemaßnahmen wie eine Beatmung und eine Herzmassage hat oder ob dies bereits einen groben Fehler darstellt.
 
Lassen Sie sich von der Tierklinik die gesamten Kartei ausdrucken und alle Behandlungsunterlagen übersenden. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf dann mit diesen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder alternativ/zusätzlich können Sie sich auch an die zuständige Tierärztekammer wenden. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierklinik zu vermitteln.
 
 
 
 
 

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