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Falsche Angaben im Kaufvertrag

von Kathrin S.

Wir haben im Dezember 2021 einen OEB Welpen bei einem angeblich eingetragenen Züchter gekauft. Im Vertrag ist eingetragen, das er nach den Richtlinien der Zuchtordnung eines Vereins gezüchtet wurde. Wir haben uns extra für einen Welpen von einem eingetragenen Züchter entschieden und dementsprechend auch einen recht hohen Preis für den Hund bezahlt. Vor etlicher Zeit wurde bei unserem Hund eine ED und HD diagnostiziert. Auch musste er eine Rolllid OP über sich ergehen lassen. Ich konfrontierte den Züchter damit, der mir mitteilte, dass der Zuchtrüde und wohl auch dessen Eltern ein Rolllid hatten und auch wäre sein Rüde im jungen Alter ab und an gehumpelt. Ich fragte nach, ob die Elterntiere auf HD und ED untersucht worden sind (wie es hätte sein müssen laut Zuchtordnung). Er verneinte das, denn seine Hunde wären ja augenscheinlich gesund. Aber im Vertrag ist wie gesagt festgehalten, dass nach Zuchtordnung gezüchtet wurde. Ich habe um eine Erklärung gebeten, wie das denn sein kann und mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass die Hünden ungeplant trächtig geworden ist und sie sich erst dann beim Verein angemeldet haben. Nun meine Frage. Ist das denn rechtens? Ich habe nachweislich einen „kranken“ Hund. Natürlich gibt es nie eine Sicherheit von 100% das die Welpen gesund sind, aber wir haben mit Absicht einen eingetragenen Züchter gewählt, da sie sich an diverse Zuchtbestimmungen halten müssen. Wie sollten wir uns jetzt verhalten? Wir fühlen uns „übers Ohr gehauen“, weil man einfach nicht ehrlich zu uns war. Wir wollen unseren Hundeschatz absolut nicht mehr missen, aber hätte der Züchter uns gegenüber nicht ehrlich sein müssen? Wir hatten erst einen günstigeren Welpen von einer Hobbyzüchterin im Auge, hatten uns dann aber doch lieber für den eingetragenen Züchter entschieden und haben fast den doppelten Preis bezahlt, weil wir uns damit besser gefühlt haben, da die Hunde laut Zuchtordnung keine Gendefekte und Krankheiten haben dürfen. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Recht herzlichen Dank.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst allgemeines vorweg. Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
 
Neu ist seit dem 01.01.2022 für Privat-Käufer von einem Züchter, der unter den Unternehmerbegriff  im Sinne des BGB fällt, (so genannter Verbrauchsgüterkauf), dass der Käufer u.a. keine angemessene Frist zur Nachbesserung mehr setzen muss, sondern den Verkäufer über den Mangel „unterrichten“ muss. Dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich geschehen, eine Frist kann jedoch nach wie vor gesetzt werden.
 
Anders als für einen Schadensersatzanspruch gegen den Züchter, der eine Pflichtverletzung und ein Verschulden des Züchters voraussetzt, braucht es diese beiden Voraussetzungen bei der Kaufpreisminderung nicht.
 
In Ihrem Fall kommt die Besonderheit dazu, dass der Verkäufer vertraglich zugesichert hat, nach den Regeln der Zuchtordnung gezüchtet zu haben, was ja nachweislich nicht stimmt. Hier ist zu prüfen, ob dies eine arglistige Täuschung darstellen und bewiesen werden könnte.
 
Um die Voraussetzungen einer Minderung, der konkreten Höhe bzw. der vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises sowie einen möglichen Schadensersatzanspruch zu prüfen, müsste der gesamte Kaufvertrag, die tierärztlichen Befunde und Rechnungen sowie die schriftliche Antwort des Züchters eingesehen werden.
 
Sichern Sie daher, wenn vorhanden die Verkaufsanzeige und Screenshots einer möglicherweise vorhandenen Homepage des Züchters etc. und wenden sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
Dies sollten Sie möglichst bald machen, da im Dezember diesen Jahres die Verjährung Ihrer Ansprüche drohen könnte!

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