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Mein Hund Parson Russel Terrier wurde auf einer Freilauffläche von einem angeleinten Hund gebissen

von Jana F.

Am 02.02.2023 wurde ca. um 13:30 Uhr mein Hund  auf der Hundefreilauffläche im Römerpark Nähe des Kinderhortes von einem Hund gebissen. Mein Hund hat mit einer Hündin auf der Wiese gespielt (die Hündin wollte mit ihm spielen, aber ich glaube sie war meinem Hund zu wild, er lief eigentlich mehr oder weniger vor Ihr weg) als eine Frau mit ihrem Sohn und ihrem Hund vorbeikamen. Ihr Sohn hatte deren Hund an der Schleppleine. Mein Hund ist sehr kontaktfreudig und da ihn die Hündin nicht weiter interessierte, rannte er zu dieser Frau, ihrem Sohn und dem Hund, um ihn zu begrüßen. Ich habe meinen Hund noch gerufen, aber da hörte ich nur noch ein jaulen. Als ich zu meinem Hund ankam, hatte der andere Hund schon den Hals meines Hundes im Maul und das schlimme, er lies nicht mehr los. Er fasste sogar zwei mal nach. Die Besitzerin von dem Hund war nicht in der Lage Ihren Hund zu bewegen das Maul aufzumachen. Gefühlt hat sie gar nichts gemacht, keine Kommandos, nichts. Die junge Frau mit der Hündin kam noch zu uns, leider habe ich den Namen nicht, das ging alles so schnell. Sie war dann auch später schon weg. Irgendwann kam eine Frau aus dem angrenzenden Kindergarten und hatte einen Eimer Wasser dabei. Sie fragte ob sie den Eimer Wasser über den Kopf des Hundes schütten dürfe. Wir baten drum. Der Sohn, der den Kopf des anderen Hundes im Arm hielt, fragte ob sie noch einen Eimer voll Wasser bringen könnte. Er meinte es würde helfen. Sie kam mit dem zweiten Eimer und nach diesem lies der Hund meinen Hund endlich los. Meine Hand wurde an mehreren Stellen aufgeschlitzt beim Versuch meinen Hund zu beruhigen, das er nicht rumzappelte um sich zu befreien. Das war aber von meinem Hund. Der andere Hund hatte ja auch zwei Mal nachgefasst, er wollte meinen Hund einfach nicht loslassen. Die Besitzerin bat mir Hilfe an, sie wolle auch die Tierarztkosten übernehmen. Was Sie natürlich nicht gemacht hat, sie hat auf meine letzte SMS nicht mehr geantwortet. Ich habe auch zwei Mal mit Ihr noch telefoniert, sie sagte sie hätte das Gefühl das Ihr Hund meinen nur Zwicken wollte, weil er so gerne andere Hunde korrigiert. Sie sagte auch, dass ihr Hund schon recht ruppig bei Hundebegegnungen ist. Ich glaube die Frau ist sich gar nicht bewusst das Ihr Hütehund eine Art des Schäferhundes ist. Ich war natürlich direkt um 16 Uhr bei unserer Tierärztin. Sie sagt der Biss war 2cm tief, hätte der andere Hund noch tiefer gebissen hätte er die Halsschlagader meines Hundes erwischt und er wäre vor unseren Augen verblutet. 'Mein Hund hat auch zwei Hämatome am Hinterkopf. Das zweite Hämatom haben wir dann erst diese Woche festgestellt, weil das Fell am untern Nacken komplett mit Wundschorf verklebt war. Muss die Besitzerin des anderen Hundes die Kosten von bislang 400€ für die Tierärztin übernehmen? Ich danke Ihnen sehr für eine Antwort. Ich habe eine Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung. Dem Ordnungsamt habe ich diesen Vorfall bereits gemeldet.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe, dass Ihr Hund mittlerweile wieder gesund ist und sich von dem Beißvorfall erholt hat.
 
Zunächst Grundsätzliches vorweg. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht, bei Verletzungen eines Menschen ist auch Schmerzensgeld zu zahlen. Diese Haftung ist sehr weitreichend und kann auch Verletzungen umfassen, die der Hund nicht direkt, sondern wie hier, nur mittelbar hervorgerufen hat. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss.
 
In Ihrem konkreten Fall ist es verwunderlich, dass die Halterin die Kostenerstattung per se verweigert, wo doch durch Zeugen bewiesen werden kann, dass ihr Hund Ihren Hund gebissen und verletzt hat. Hinzu kommt sogar erschwerend, dass sie Ihnen am Telefon gegenüber letztlich zugegeben hat, dass sie um das problematische Verhalten ihres Hundes gegenüber anderen Hunden weiß und offensichtlich in Kauf nimmt, dass andere Hunde verletzt werden? Schreiben Sie sich zu Beweiszwecken die Details zu dem oder den Telefonaten auf (Datum, Uhrzeit und Inhalt des Gesprächs). Neben der Haftung aus § 833 BGB könnte daher deren Haftung aus § 823 BGB hinzukommen.
 
Da Sie schreiben, dass auch Sie an der Hand verletzt wurden, ist auch zu prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Schmerzensgeldanspruch zustehen könnte.
 
Sollte die Hundehalterin sich weiterhin weigern, wenden Sie sich an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
 

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