zurück zur Übersicht Getäuscht beim Katzenkauf 21.02.2023 von Annette K. Guten Tag. Ich habe über ein Tierportal eine Katze gesucht und gekauft, da ich mir ein Tier zulegen wollte. Es bot sich ein Kater der angeblich freundlich, verspielt und vor allem stubenrein ist. Das Tier lebt jetzt seit 3 Tagen bei mir und hat mittlerweile meine gesamten 43qm zugepinkelt. Es stinkt abartig. Mittlerweile ist mir klar, warum die andere das Tier loswerden wollte. Der Kater ist auch sehr gestört. Alles Dinge, die natürlich bei kurzen Besuchen nicht erkennbar waren. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Ich habe die ehemalige Besitzerin angeschrieben, aber die reagiert nicht. Die hat mich komplett belogen. Meine Matratze,Sofa, etc ist alles zum entsorgen. Kann ich gegen die Verkäufer rechtlich vorgehen? Vielen Dank für ihre Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie sich getäuscht fühlen. Um mögliche Ansprüche gegen die Verkäuferin prüfen zu können, müssen die Einzelheiten bekannt sein (z.B. handelt es sich bei der Verkäuferin um eine Privatperson oder eine Züchterin, wie oft Sie vor dem Kauf dort zu Besuch waren, wurden die Eigenschaften des Katers nur mündlich genannt oder auch in der Verkaufsanzeige, gibt es einen Gewährleistungsausschluss etc.) und der Kaufvertrag eingesehen werden, sofern es nicht nur einen mündlichen Vertrag gibt. Sichern Sie wenn möglich zu Beweiszwecken die Verkaufsanzeige und auch die Korrespondenz mit der Verkäuferin. Anhand dessen ist dann zu prüfen, ob eine arglistige Täuschung vorliegt und welche Ansprüche hieraus folgen und ob Sie „nur“ eine finanzielle Entschädigung möchten oder ob Sie den Kauf auch rückgängig machen möchten. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie sich getäuscht fühlen. Um mögliche Ansprüche gegen die Verkäuferin prüfen zu können, müssen die Einzelheiten bekannt sein (z.B. handelt es sich bei der Verkäuferin um eine Privatperson oder eine Züchterin, wie oft Sie vor dem Kauf dort zu Besuch waren, wurden die Eigenschaften des Katers nur mündlich genannt oder auch in der Verkaufsanzeige, gibt es einen Gewährleistungsausschluss etc.) und der Kaufvertrag eingesehen werden, sofern es nicht nur einen mündlichen Vertrag gibt. Sichern Sie wenn möglich zu Beweiszwecken die Verkaufsanzeige und auch die Korrespondenz mit der Verkäuferin. Anhand dessen ist dann zu prüfen, ob eine arglistige Täuschung vorliegt und welche Ansprüche hieraus folgen und ob Sie „nur“ eine finanzielle Entschädigung möchten oder ob Sie den Kauf auch rückgängig machen möchten. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.