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Ehemalige Besitzer machen Ärger

von Lisa S.

Hallo liebe Rechtsanwälte. Wir haben seit 1 Woche einen Colli Shepherd Mini Welpen, der 15 Wochen alt ist. Meines Erachtens nach, wurde aus einer schlechten Haltung rausgeholt. Da diese Frau, von der ich den Welpen her habe, mit dem Vertirinäramt schon Kontakt hatte. Deswegen hat sie auch für diese 9 Welpen ein neues Zuhause gesucht. Da sie nur eine kleine Spende für ihren Sohnemann wollte, habe ich ihr nur 50 Euro gegeben. Und jetzt, da der Hund bei uns ist und sie sich eingelebt hat, möchte diese Frau plötzlich mehr Geld. Aber da sie wegen der Spende per whats app geschrieben hat, habe ich nicht eingeshen 300 Euro für das Kind in die Spardose zu geben. Jetzt kommt sie daher und sagt, dass mir der Hund nur 50 euro wert ist und hat 50 Euro einbfach zerrissen hat. Es wurde auch kein Kaufvertrag gemacht, jetzt im Nachgang möchte sie einen. Ich habe den 15 Wochen alten Welpen diese Woche gechipt und geimpft, da er das immer noch nicht war. Und zusätzlich einen EU Pass mit meinen Angaben machen lassen und reinschreiben lassen, das ich die Besitzerin bin. Habe auch den Welpen auf der stadt schon angemeldet. Meine Frage ist: Können sie mir die Kleine wieder weg nehmen? Ich habe mich schon viel Belesen im Internet. Überall steht drin, nein, da kein Kaufvertrag zustande kam und sie ihn mir für die 50 euro raus gegeben hat + Zeuge (ich hatte eine Freundin dabei, die Frau war alleine.) Lg

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Schilderung für Außenstehende nicht so einfach nachzuvollziehen, so dass nur eine sehr allgemeine Antwort möglich ist.
 
Wichtig zu wissen wäre z.B. die Vorgeschichte und ob es bei der Frau, die Ihnen den Welpen verkauft hat um eine Mitarbeiterin des Tierheimes oder eines Tierschutzvereins oder eine Privatperson handelt, wie sie an die Welpen gekommen ist und inwiefern das Veterinäramt tätig geworden ist, usw.
 
Jedenfalls scheint es, dass Sie einen Geldbetrag gezahlt haben und dafür im Gegenzug den Welpen übereignet bekommen, ihn seitdem in Besitz haben und auch alle Kosten für ihn selbst zahlen. Auch wenn kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt, so könnte doch ein wirksamer mündlicher Kaufvertrag zustande gekommen sein, so dass Sie die Eigentümerin des Welpe sein könnten. Gut ist, dass Sie eine Zeugin dabei hatten. Zudem spricht für Sie die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Dass die Verkäuferin den 50,- € Schein zerrissen haben soll, wenn dies überhaupt stimmt, ändert daran nichts.
 
Bei einem wirksamen Kaufvertrag könnte die Verkäuferin den Welpen nur dann zurückfordern, wenn sie wirksam von dem Kaufvertrag zurücktreten könnte, entweder weil sie solch ein Rücktrittsrecht mündlich vereinbart haben oder weil ein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegt. Um dies prüfen zu können, müssten allerdings die Einzelheiten bekannt sein, insbesondere ob bzw. wie sich der Umstand auswirkt, dass jetzt plötzlich Unstimmigkeiten über die Höhe des Verkaufspreises aufgekommen sind.
 
 

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