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Katzen Freigänger

von Hannah S.

Hallo, ich habe 3 Katzen die auch freignag haben. Die Katzen sind genehmigt jedoch dürfen sie laut schreiben des Vermieters im Haus sowie dem Grundstück nicht frei umherlaufen. Sie waren eigentlich nie im Treppenhaus nur wenn ich sie rein und rausgelassen habe. Das war auch alles in Ordnung soweit nun hatte sich eine andere mietpartei wohl beschwert, dass die Katzen sie angeblich belästigen. Und der Vermieter schrieb, dass ich sie nur noch in der Wohnung halten dürfe. Ist das Rechtens darf der Vermieter mir verbieten die Katzen raus zu lassen?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass die ursprüngliche Genehmigung Ihres Vermieters allgemein die Katzenhaltung betraf und nun nachträglich diese Genehmigung im Hinblick auf den Freigang zum Teil zurückgenommen werden soll. Insofern müsste Ihr Mietvertrag, die entsprechenden Klauseln sowie das Schreiben Ihres Vermieters eingesehen und geprüft werden.
 
Zwar darf ein Vermieter seine Tierhaltungserlaubnis nachträglich (ganz) zurück nehmen, allerdings nur bei sehr wichtigen Gründen, z.B. bei starker Lärm- oder Geruchsbelästigung. Da Sie schreiben, dass sich „wohl eine andere Partei beschwert habe“, nehme ich an, dass Sie hiervon keine Kenntnis haben und sich bei Ihnen noch keiner beschwert hat? Fordern Sie daher Ihren Vermieter auf, diese Vorwürfe schriftlich zu konkretisieren, damit Sie die prüfen und gegebenenfalls richtig stellen können.
 
Sollte er sein Verbot gerichtlich gegen Sie geltend machen, muss er seine Gründe darlegen und das Gericht prüft letztendlich, ob diese für ein Verbot tatsächlich ausreichen würde. Um aber einen Rechts-/Streit mit Ihrem Vermieter zu vermeiden, versuchen Sie in einem ruhigen Gespräch entweder mit dem Vermieter oder falls Sie eine Vermutung haben, wer sich tatsächlich beschwert haben könnte dann mit dieser Person zu klären, ob eigentlich etwas anderes dahinter steckt und der Freigang der Katzen nur vorgeschoben ist und versuchen eine Lösung zu finden, mit denen beide Parteien leben können.
 
Andernfalls wenden Sie sich an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tier-/oder Mietrecht oder an den örtlichen Mieterverein.
 

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