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Hund biss Pflegekatze

von Tanja C.

Hallo, bei mir leben zwei Hunde und zwei Katzen. Vor drei Wochen habe ich eine Pflegekatze bei mir aufgenommen, die vermittelt werden sollte. Nach ein paar Tagen hat aber mein Hund die Katze gebissen und sehr schwer verletzt. Die Kosten der Tierklinik belaufen sich mittlerweile auf 6.000 Euro. Der Tierschutzverein sagt natürlich, dass ich das übernehmen muss. Meine Hundehalterhaftpflichtversicherung sagt aber, dass ich die Katze in Obhut hatte und somit die Schadensregulierung abgelehnt wird. Ist das in Ordnung? Darf der Tierschutzverein sämtliche Kosten auf mich abwälzen? 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier sind verschiedene rechtliche Fragen zu beantworten/zu klären. Indem Sie mit dem Tierschutzverein einen Pflegestellenvertrag geschlossen haben (dies stellt rechtlich einen Verwahrungsvertrag nach § 688 BGB dar) ist der Tierschutzverein jedenfalls Eigentümer geblieben, sodass es sich um eine „fremde“ Katze handelte, die durch Ihren Hund schwer verletzt worden ist.
 
Anhand dieses Pflegestellenvertrages, sofern es einen schriftlichen Vertrag gibt, muss daher geprüft werden, ob und wie diese Situation geregelt ist und ob Sie zwar nicht Eigentümerin aber Mithalterin der Pflegekatze geworden sind, sodass eine Haftung untereinander aus § 833 BGB ausgeschlossen sein könnte, usw.
 
Neben der Prüfung, ob Sie überhaupt haften, sollte auch die Ablehnung der Versicherung auf inhaltliche Richtigkeit geprüft werden. Ich nehme an, dass die Versicherung die Haftung ablehnt und dies mit einem nicht versicherten Eigenschaden begründet. Um zu prüfen, ob diese Konstellation tatsächlich nicht von Ihrem Vertrag gedeckt ist, müssen die Versicherungsbedingungen (also das „Kleingedruckte“) Ihres gewählten Tarifes eingesehen werden.
 
Aufgrund der hohen Summe und der Gefahr, dass Sie diese aus Ihrem privaten Vermögen bezahlen müssten, sofern Sie a.) tatsächlich haften müssen und b.) die Versicherung die Regulierung zu Recht ablehnen darf, sollten Sie sich unbedingt entweder mit dem Tierschutzverein gütlich einigen oder sich von einem Anwalt oder eine Anwältin ausführlich beraten lassen.
 

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