zurück zur Übersicht Katze entlaufen und nun wieder gefunden, jedoch bereits verzogen. 27.03.2023 von Florian L. Hallo, ich hatte vor einigen Jahren eine Katze aufgenommen, diese hatte dann Nachwuchs geworfen. Nach ein paar Monaten stoß die Katze die Jungen ab und entlief. Die Jungen haben wir behalten und weiter aufgezogen, während die Mutter nicht mehr nach Hause kam. Nun musste ich umziehen und konnte meine entlaufene Katze nicht mitnehmen, diese hatte ich zu diesem Zeitpunkt nun seit über einem Jahr nicht mehr gesehen. Nun erhielt ich eine Nachricht, dass die Katze gefunden wurde und am anderen Ende von Deutschland ist. Wenn ich die Katze nun abholen, wird Sie mir vor Ort wieder entlaufen, da die beiden Jungs weiterhin in meinem Haushalt sind. Meine Frage zu dieser Situation ist, wie gehe ich nun vor?` Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz und die für eine rechtliche Einschätzung wichtigen Angaben fehlen. So ist wichtig zu wissen, wie genau Sie ursprünglich zu der Katze gekommen sind. Haben Sie sie (mit mündlichen oder schriftlichem Vertrag) von dem vorherigen Eigentümer oder aus dem Tierheim etc. übernommen oder handelte es sich um eine Streunerkatze, die sie aufgenommen haben und die eventuell von den eigentlichen Haltern bei deren Umzug „an´s andere Ende der Welt“ mitgenommen wurde, usw. Sofern Sie der Eigentümer bzw. der Halter der Katze sind, sind Sie theoretisch nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet -vereinfacht gesagt- sich um sie zu kümmern. Anderseits können Sie, sofern Sie Eigentümer der Katzer sind, frei entscheiden, z.B. dem Finder, wenn er dies möchte, die Katze zu verkaufen oder zu schenken. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht um anhand der Einzelheiten prüfen zu lassen, wie Sie sich verhalten sollen/müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz und die für eine rechtliche Einschätzung wichtigen Angaben fehlen. So ist wichtig zu wissen, wie genau Sie ursprünglich zu der Katze gekommen sind. Haben Sie sie (mit mündlichen oder schriftlichem Vertrag) von dem vorherigen Eigentümer oder aus dem Tierheim etc. übernommen oder handelte es sich um eine Streunerkatze, die sie aufgenommen haben und die eventuell von den eigentlichen Haltern bei deren Umzug „an´s andere Ende der Welt“ mitgenommen wurde, usw. Sofern Sie der Eigentümer bzw. der Halter der Katze sind, sind Sie theoretisch nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet -vereinfacht gesagt- sich um sie zu kümmern. Anderseits können Sie, sofern Sie Eigentümer der Katzer sind, frei entscheiden, z.B. dem Finder, wenn er dies möchte, die Katze zu verkaufen oder zu schenken. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht um anhand der Einzelheiten prüfen zu lassen, wie Sie sich verhalten sollen/müssen.