zurück zur Übersicht Hund jagt Katze 27.03.2023 von Karla V. Hallo, mein Hund hat heute in einem Gebiet wo es keinen Leinenzwang gibt, ganz normale Wohnsiedlung eine freilaufende Katze gejagt . Ihr Besitzer hat es mitbekommen und ist rausgestürmt , hat mich angeschrien und mir gedroht mich anzuzeigen. Nun möchte ich gerne wissen ob es tatsächlich eine Straftat ist dass mein Hund Katzen jagt ohne sie zu verletzen. Schließlich läuft die Katze ja auch frei rum. Wäre sehr dankbar für eine Antwort. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass der Besitzer der Katze Angst um sein Tier hatte und sich wahrscheinlich in seinem Wutausbruch entladen hat. Die Gefahr, dass sich sowohl die fliehende Katze als auch der jagende Hund dabei verletzten ist schließlich groß. Ob dies tatsächlich eine Straftat ist, hängt von den Einzelheiten ab. Dies wäre z.B. gegeben, wenn Ihr Hund regelmäßig Freigänger hetzt und verletzt, Sie ihn dennoch frei laufen lassen und dabei das Hetzen und die Verletzungen der fremden Katzen billigend in Kauf nehmen würden. Auch wenn keine Straftat vorliegt, so könnte eine Anzeige bei der Verwaltungsbehörde abhängig von den Einzelheiten unter Umständen zu Konsequenzen führen. In NRW z.B. ist in § 3 Abs. 3 Nr. 6 LHundG geregelt, dass Hunde als gefährlich gelten, „die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.“ Diese Vorschrift gilt zwar nicht in Bayern, jedoch können auch dort Leinenzwang, Maulkorbzwang etc. angeordnet werden. Sollten Sie also tatsächlich Post von der Polizei oder einer anderen Behörde bekommen, sollten Sie nicht selbst Stellung nehmen sondern sich damit zunächst an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um sich beraten zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass der Besitzer der Katze Angst um sein Tier hatte und sich wahrscheinlich in seinem Wutausbruch entladen hat. Die Gefahr, dass sich sowohl die fliehende Katze als auch der jagende Hund dabei verletzten ist schließlich groß. Ob dies tatsächlich eine Straftat ist, hängt von den Einzelheiten ab. Dies wäre z.B. gegeben, wenn Ihr Hund regelmäßig Freigänger hetzt und verletzt, Sie ihn dennoch frei laufen lassen und dabei das Hetzen und die Verletzungen der fremden Katzen billigend in Kauf nehmen würden. Auch wenn keine Straftat vorliegt, so könnte eine Anzeige bei der Verwaltungsbehörde abhängig von den Einzelheiten unter Umständen zu Konsequenzen führen. In NRW z.B. ist in § 3 Abs. 3 Nr. 6 LHundG geregelt, dass Hunde als gefährlich gelten, „die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.“ Diese Vorschrift gilt zwar nicht in Bayern, jedoch können auch dort Leinenzwang, Maulkorbzwang etc. angeordnet werden. Sollten Sie also tatsächlich Post von der Polizei oder einer anderen Behörde bekommen, sollten Sie nicht selbst Stellung nehmen sondern sich damit zunächst an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um sich beraten zu lassen.