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Anfrage: Darf ein Fundtier kastriert werden?

von Christina H.

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit bieten diese Frage zu stellen. Aktuell lebt eine Katzendame bei uns im Garten, welche wir auch bei Tasso als Fundtier gemeldet haben. Leider hat sich bislang kein Besitzer ausfindig machen können. Die Katze ist bei Tasso, dem örtlichen Tierheim, den Straßentigern/Norderstedt und in der Ortschaft als Fundtier gemeldet. Haben wir die Möglichkeit oder besser das Recht diese Katze kastrieren zu lassen? Auch um ungewollten Nachwuchs zu verhindern! Wir wissen, dass es sich um ein Fundstück handelt und die Besitzrechte frühstens nach 6 Monaten auf uns übertragen lassen. Die Katze lebt nun seit 6 Wochen bei uns. Gibt es eine Frist die wir einhalten müssen, damit eine Kastration seitens des Besitzers geduldet werden muss, sollte er sich doch noch melden? Allgemeinwohl, Tierwohl oder der Willen eines Besitzers, was steht im Vordergrund? Wie ist die Rechtsgrundlage? Vielen Dank für Ihre Mühe!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da es sich um eine Fundkatze handelt, die im Eigentum eines Dritten Menschen steht und für Sie daher (noch) ein fremdes Tier ist, würde eine Kastration eine „Sachbeschädigung“ darstellen, die möglicherweise zu einer Schadensersatzforderung führen könnte.
 
Sie dürften sie daher erst kastrieren lassen, wenn Sie nach den Regeln des Fundrechts rechtskräftige Eigentümerin geworden sind. Falls die Kastration jedoch aus medizinischen Gründen zuvor notwendig ist (was Sie sich durch einen Tierarzt zu Beweiszwecken schriftlich bestätigen lassen sollten) oder wenn sie eine Freigängerin ist und es in Ihrem Wohnort eine Katzenschutzverordnung gibt, die das Kastrieren für Freigänger vorschreibt und die der Eigentümer/Halter der Katze selbst auch hätte durchführen müsste, wäre die Kastration der fremden Katze jedenfalls gerechtfertigt. Zudem ist dann bei einer Rückforderung durch den Eigentümer sofern er gefunden wird, auch zu prüfen, ob Sie im Gegenzug die für die fremde Katze entstandenen notwendigen Kosten neben den Futterkosten erstattet verlangen können und die Rückgabe nicht nur von dem Nachweis, dass es sich um den Eigentümer handelt, sondern auch von der Zahlung des Betrages abhängig machen können.

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