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Nachbarshund beißt Unsere Katze in unserem Garten

von Angela C.

Guten Tag, Ich habe eine Frage der Nachbarshund macht seit Jahren unseren Zaun kaputt oder buddelt sich unter dem Zaun durch und kommt in unseren Garten. 2018 hat er unseren Kater schon mal gebissen was wir leider nicht melden konnten weil der Kater 2 Wochen verschwunden war. Als er wieder kam war sein Innenschenkel noch aufgerissen aber wir wollten die gute Nachbarschaft währen und haben uns selber um die Versorgung des Katers gekümmert. Jetzt hat er Ende Februar wieder unseren Kater in unserem Garten gebissen diesmal ist er Gott sei Dank nicht weg gelaufen aber ich kam zu spät. Unser Kater wurde schwer verletzt. Offener Bruch Elle Speiche. Wir haben den Nachbarn direkt Bescheid gesagt und die sagten der Hund sei versichert alles kein Problem. Jetzt ist eine Rechnung von 4200 Euro entstanden da sich nach der OP alles durch den Hundespeichel entzündet hat und der Tierarzt selber nicht sicher war ob das Bein obwohl es operiert wurde dran bleiben kann. Die Versicherung hat uns 2000 Euro erstattet und der Nachbar sagt damit sei seine Pflicht getan und die restlichen 2500 Euro sollen wir selber zahlen. Ist es wirklich so das wir als geschädigten die Restkosten selber tragen müssen? Er wirft uns vor das wir unseren Kater in unserem Garten ja auch nicht beaufsichtigt hätten und wir eine Mitschuld tragen würden. Um eine Antwort würde ich mich riesig freuen denn wir wissen grad nicht weiter. Liebe Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist leider üblich, dass Versicherung erstmal nur die Hälfte zahlen, meist mit dem vereinfacht zusammengefassten Argument, wenn es sich um zwei Tiere handelt, haben beide „Mitschuld“, so dass die Hälfte gezahlt wird.
 
Ob dies in Ihrem konkreten Fall jedoch richtig ist bzw. ob und wie hoch die Tiergefahr Ihres Freigängers zu bewerten ist, kann nur anhand der vorhandenen Korrespondenz mit der Versicherung und den vorhandenen Tierärztlichen Unterlagen geprüft werden. Zudem müsste dann auch geprüft werden, ob Sie alle Schadensposten angesetzt haben, z.B. die Ihnen entstandenen Fahrtkosten, da Sie ja wahrscheinlich öfters mit ihm zum Tierarzt mussten, ob die Behandlung abgeschlossen ist oder ob noch Physiotherapie oder andere Behandlungen notwendig werden. Wichtig für die Prüfung Ihrer Ansprüche ist auch die Vorgeschichte und der Umstand, dass der Hund Ihren Kater bereits gebissen hat und dass Ihr Nachbar offenbar seit Jahren nicht verhindert, dass sein Hund immer wieder ungebeten auf Ihr Grundstück gelangt.
 
Wenden Sie sich daher mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, insbesondere für den Fall, dass die Versicherung die Zahlung der 2.000,- Euro von einer Bedingung abhängig gemacht hat, z.B. dass Sie damit einverstanden sind, dass die Sache damit vollständig erledigt ist, o.ä.
 
 

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