Meine Hündin, sie heißt Sally und ist eine kleine Malteserin, ist mittlerweile 12 Jahre alt und hatte sich ein Kreuzbandriss zugezogen. Nun blieb uns nichts anderes übrig, als operieren zulassen. Wir stellten uns in der Kleintierklink vor und bekamen recht zeitnah einen OP-Termin. OP war vollbracht und man rief mich zirka gegen 13.30 Uhr an und informierte mich, das der Eingriff gut verlaufen war und ob ich sie heute noch da lassen wolle, da sie ja noch Infusion bekomme. Ausgemacht war aber, das ich sie am selber Tag noch holen kann, da das ja kein schwieriger Eingriff sein würde. Später wurde mir klar, warum man mich gefragt hat. Also fuhr ich hin und holte in großer Vorfreude, meine Kleine wieder. Man erklärte mir die Tabletteneingabe - und nun kommt es Nomaminsulfon 500 mg 1ml 3x tgl nach Bedarf für 5-7 Tage und Synulox 250 mg 1 Tabl. 2x tgl für 5 Tage. Keine Magenschutztabletten, nichts. Meine Freundin, die Krankenschwesterin ist, fand dies schon sehr hoch für so einen kleine 4kg Hund. Wir haben uns aber auf den Tierarzt verlassen. Ich gab ihr also die Medikamente und merke schnell, das sie diese nicht vertrag und sich immer wieder erbrach. Sie wurde immer kraftloser und ich wusste nicht was ich machen soll. Nach 4 Tagen war dann endlich die Nachkontrolle und ich schilderte die Situation. Die anwesende Ärztin nahm dies zur Kenntnis und fragte mich nach Magenschutz, welches ich verneinte. Okay sagt sie und meinte wir verschreiben Magenschutz , Gewicht des Hundes 11,5 kg. Ich hab erst gedacht ich hör nicht richtig, wie 11,5 kg fragte ich! Sie sehen doch, das dieser Hund keine 11,5 kg hat, sondern mal knapp 4 kg. Sie sagt in ihren Unterlagen steht 11,5 kg. Da wurde mir alles klar, das die Medikamente einfach zu hoch dosiert waren und meine Kleine darunter leiden musste. Zum jetzigen Zeitpunkt, ist sie bei meinem Haustierarzt, weil sie nicht mehr gefressen hat, und bekommt Infusion. Sie ist zweimal zusammen gebrochen. Meine Frage jetzt: kann ich Schadensersatz einfordern? Hab ich überhaupt eine Chance? So etwas kann man doch nicht einfach ungestraft lassen, man kann doch nicht so mit dem Leben unschuldiger Lebewesen spielen. Ist der Arzt den nicht verpflichtet vor der OP das Gewicht zu ermitteln. Ich hoffe jetzt nur, das meine Kleine es schafft und ich sie bald wieder habe. Ich würde mich auf eine baldige Antwort sehr freuen und verbleibe mit freundliche Grüßen M.