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Medikamentendosis zu hoch verschrieben vom Tierarzt

von Marion S.

Meine Hündin, sie heißt Sally und ist eine kleine Malteserin, ist mittlerweile 12 Jahre alt und hatte sich ein Kreuzbandriss zugezogen. Nun blieb uns nichts anderes übrig, als operieren zulassen. Wir stellten uns in der Kleintierklink vor und bekamen recht zeitnah einen OP-Termin. OP war vollbracht und man rief mich zirka gegen 13.30 Uhr an und informierte mich, das der Eingriff gut verlaufen war und ob ich sie heute noch da lassen wolle, da sie ja noch Infusion bekomme. Ausgemacht war aber, das ich sie am selber Tag noch holen kann, da das ja kein schwieriger Eingriff sein würde. Später wurde mir klar, warum man mich gefragt hat. Also fuhr ich hin und holte in großer Vorfreude, meine Kleine wieder. Man erklärte mir die Tabletteneingabe - und nun kommt es Nomaminsulfon 500 mg 1ml 3x tgl nach Bedarf für 5-7 Tage und Synulox 250 mg 1 Tabl. 2x tgl für 5 Tage. Keine Magenschutztabletten, nichts. Meine Freundin, die Krankenschwesterin ist, fand dies schon sehr hoch für so einen kleine 4kg Hund. Wir haben uns aber auf den Tierarzt verlassen. Ich gab ihr also die Medikamente und merke schnell, das sie diese nicht vertrag und sich immer wieder erbrach. Sie wurde immer kraftloser und ich wusste nicht was ich machen soll. Nach 4 Tagen war dann endlich die Nachkontrolle und ich schilderte die Situation. Die anwesende Ärztin nahm dies zur Kenntnis und fragte mich nach Magenschutz, welches ich verneinte. Okay sagt sie und meinte wir verschreiben Magenschutz , Gewicht des Hundes 11,5 kg. Ich hab erst gedacht ich hör nicht richtig, wie 11,5 kg fragte ich! Sie sehen doch, das dieser Hund keine 11,5 kg hat, sondern mal knapp 4 kg. Sie sagt in ihren Unterlagen steht 11,5 kg. Da wurde mir alles klar, das die Medikamente einfach zu hoch dosiert waren und meine Kleine darunter leiden musste. Zum jetzigen Zeitpunkt, ist sie bei meinem Haustierarzt, weil sie nicht mehr gefressen hat, und bekommt Infusion. Sie ist zweimal zusammen gebrochen. Meine Frage jetzt: kann ich Schadensersatz einfordern? Hab ich überhaupt eine Chance? So etwas kann man doch nicht einfach ungestraft lassen, man kann doch nicht so mit dem Leben unschuldiger Lebewesen spielen. Ist der Arzt den nicht verpflichtet vor der OP das Gewicht zu ermitteln. Ich hoffe jetzt nur, das meine Kleine es schafft und ich sie bald wieder habe. Ich würde mich auf eine baldige Antwort sehr freuen und verbleibe mit freundliche Grüßen M. 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich wünsche Ihrer Hündin gute Besserung und hoffe, dass sie bald wieder bei Ihnen ist.
 
Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss.
 
Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum müsste dann beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
In Ihrem Fall ist die falsche Eintragung des Gewichts offensichtlich der Grund für die falsche Dosierung und die gesundheitlichen Folgen für die Hündin und die sich anschließenden notwendigen Tierarztkosten für Sie, die eventuell im Wege eines Schadensersatzes geltend gemacht werden könnten.
Fraglich ist wie es hierzu kam, ob die Hündin vor der OP gar nicht gewogen wurde, was aber unwahrscheinlich sein dürfte, da das Gewicht für das Narkosemittel wichtig ist und diese jedenfalls nach Ihrer Schilderung problemloser verlaufen ist. Daher scheint das Gewicht entweder falsch eingetragen oder geändert worden zu sein.
 
Lassen Sie sich von der Tierklinik die gesamten Kartei ausdrucken und alle Behandlungsunterlagen übersenden. Originale müssen allerdings nicht ausgehändigt werden. Zusätzlich könnten Sie sich von Ihrem Haustierarzt schriftlich bescheinigen lassen, welche Folgen die falsche Dosierung für Ihre Hündin hatte und welchen notwendigen Behandlungen dadurch folgten. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf dann mit diesen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht oder alternativ/zusätzlich können Sie sich auch an die zuständige Tierärztekammer wenden. Diese kann zwar keine Streitigkeiten verbindlich entscheiden, sie kann aber versuchen zwischen Tierhalter und Tierklinik zu vermitteln.
 
 

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